Landtag - Wiesbaden:Kriminalbeamten-Bund: Auch anonyme Hinweise für Beauftragten

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Der hessische BDK-Landesvorsitzende Dirk Peglow. Foto: Jörg Carstensen/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der geplante hessische Polizeibeauftragte sollte nach Ansicht des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK) auch anonyme Hinweise entgegennehmen dürfen. Dies sei im Gesetzentwurf der Landesregierung bislang nicht vorgesehen, teilte der hessische BDK-Landesvorsitzende Dirk Peglow der Deutschen Presse-Agentur mit. "Hierdurch wäre eine Form des "Whistleblowerschutzes" geschaffen, die dringend notwendig ist und sich im Bereich der Wirtschaft bewährt hat." Grundsätzlich begrüße der BDK die Einführung eines Polizeibeauftragten in Hessen ausdrücklich.

Nach den Plänen der Landesregierung soll der Bürger- und Polizeibeauftragte als unabhängige Instanz im Konfliktfall zwischen Bürgern und der Polizei vermitteln. Außerdem soll er Vertrauensperson bei polizeiinternen Auseinandersetzungen sein. Am Donnerstag waren Experten zu dem Thema im hessischen Landtag angehört worden. Der oder die hessische Bürger- und Polizeibeauftragte soll beim Landtag angesiedelt werden und dem Parlament direkt zuarbeiten.

Andere Polizeigewerkschaften sahen das geplante neue Amt eines Bürger- und Polizeibeauftragten dagegen kritisch. Die Benennung eines Landesbeauftragten speziell für die Polizei stigmatisiere die Beamten, argumentierte etwa der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Grün. Auch nach Einschätzung des hessischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft ist es nicht nötig, dass die Bevölkerung mit einem Bürgerbeauftragten noch mehr Vertrauen in die Polizei entwickele - weil das Vertrauen bei der Mehrheit bereits da sei.

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