Landtag - Weimar:Verfassungsgericht verhandelt AfD-Klage gegen Wahlgesetz

Deutschland
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsrichter beschäftigen sich im Mai mit einer Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen Änderungen im Thüringer Wahlgesetz. Die mündliche Verhandlung sei für den 13. Mai vorgesehen. Eine Entscheidung könnte im Juli fallen, teilte das Verfassungsgericht am Montag in Weimar mit. Die AfD geht mit ihrer Klage dagegen vor, dass die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. Diese Änderung im Wahlgesetz war Mitte 2019 vom Landtag beschlossen worden. Die AfD hält sie für verfassungswidrig.

Thüringens Ex-Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte die Verfassungsklage gegen das Gesetz als einen Grund dafür genannt, dass schnelle Neuwahlen in Thüringen auf rechtliche Hürden stoßen könnten. Inzwischen haben sich Linke, SPD und Grüne mit der CDU auf Neuwahlen erst im April 2021 verständigt.

Die paritätische Besetzung der Kandidatenlisten war auch auf Kritik der FDP-Landtagsfraktion gestoßen. Sie hat nach eigenen Angaben im Januar im Landtag einen Antrag eingebracht, die Neuregelung aufzuheben.

Die Paritätsregelung wurde von der Mehrheit der damaligen rot-rot-grünen Koalition beschlossen. Bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden verfassungsrechtliche Bedenken, weil das Gesetz den Parteien Vorgaben bei der Personalauswahl macht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: