Der Thüringer Landtag hat einen Präsidenten: Thadäus König, CDU, wurde im ersten Wahlgang gewählt. Der 42-jährige setzte sich mit 54 Stimmen gegen Wiebke Muhsal durch. Die von der AfD vorgeschlagene Kandidatin erhielt 32 Stimmen. Es gab eine Enthaltung.
Thadäus König übernahm im Anschluss an seine Wahl die Leitung der Sitzung. Er nehme „dieses Amt in Demut an“, sagte er. Es sei „kein Ausdruck von Autorität, sondern vielmehr von Verantwortung“. Der Landtagspräsident müsse den parlamentarischen „Austausch unparteiisch sicherstellen“. All dies sei wichtig, um das Vertrauen in die Demokratie zu bewahren.
Der Thüringer Landtag hat zuvor mit einer Mehrheit das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten geändert. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wurde mit 55 Ja- und 32-Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es nicht. Die Fraktionen konnten damit von Anfang an Kandidaten vorschlagen, zuvor lag das Vorschlagsrecht zunächst alleinig bei der stärksten Fraktion. Die AfD mit ihren 32 Abgeordneten, die bei der Landtagswahl vom 1. September erstmals in einem deutschen Länderparlament stärkste Kraft geworden war, stimmte gegen die Änderung.
Änderung des Vorschlagsrechts für Kandidaten
Der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer CDU-Fraktion, Andreas Bühl, hatte in einer Rede gesagt: „Es geht uns darum, ein sicheres Verfahren zu etablieren, das verhindert, dass der Landtagspräsident durch parteipolitische Taktiken instrumentalisiert wird.“ Es gebe kein Recht auf eine Wahl, „es gibt ein Recht, einen Vorschlag zu machen, und danach entscheidet die Mehrheit des Hauses“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, machte klar, dass seine Fraktion die geplante Änderung des Wahlverfahrens für falsch hält. Man entferne sich damit von einem alten Verfassungsbrauch, dass die stärkste Fraktion – derzeit die AfD – auch den Landtagspräsidenten stellt.
Ein erster Teil der konstituierenden Sitzung des Thüringer Parlaments war am Donnerstag zum Debakel geraten. Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD leitete die Sitzung und verhinderte stundenlang eine Befassung mit der Tagesordnung und der Geschäftsordnung. Der Streit um die Landtagspräsidentenwahl landete vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof, der weitgehend gegen die Rechtsauffassung der AfD entschied.