Energiewende:Schwung für Windkraft-Nutzung: Neue Verfahrensregeln in MV

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Windenergieanlagen stehen auf einem Feld. (Foto: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild)

Mecklenburg-Vorpommern hat ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Doch blieb das Land in den zurückliegenden Jahren weit hinter den eigenen Ansprüchen zurück. Das soll sich nun ändern.

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Schwerin (dpa/mv) - Nach Jahren des Stillstands soll der Ausbau der Windkraft-Nutzung in Mecklenburg-Vorpommern wieder schneller vorankommen. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Linke sowie den oppositionellen Grünen ein Windkraft-Beschleunigungsgesetz. CDU und FDP enthielten sich in der Abstimmung, die AfD erneuerte in der Debatte ihre Grundsatzkritik an der Energiewende und stimmte gegen das Gesetz.

Demnach werden die natur- und artenschutzrechtlichen Prüfungen für die Errichtung von Windrädern von den unteren Umweltbehörden der Kreise auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt des Landes verlagert. Diese sollen dafür personell aufgestockt werden. Umweltminister Till Backhaus (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass sich damit die Verfahrenszeiten für die Genehmigung neuer Windräder drastisch verkürzen. „Zielrichtung ist, dass innerhalb von sieben Monaten bei Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen eine Entscheidung getroffen wird“, sagte Backhaus. Dafür würden 30 zusätzliche Verwaltungsmitarbeiter eingestellt, 15 seien bereits ausgewählt und würden in Kürze die Arbeit aufnehmen.

Zuletzt mussten Windpark-Investoren im Nordosten oft mehrere Jahre warten, bis die Behörden entschieden. In der Folge wurden im Jahr 2022 lediglich 15 neue Windräder errichtet, ein Bruchteil des Zubaus in den Nachbarländern Schleswig-Holstein oder Niedersachsen. 830 Anträge hängen laut Landesregierung derzeit noch in der Pipeline.

Mehrere Redner der Opposition monierten, dass das Gesetz nicht auch schon Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung für neue Stromleitungen und große Solaranlagen enthält. Per Entschließungsantrag wurde die Landesregierung beauftragt, solche Änderungen rasch zu prüfen und gegebenenfalls einzuarbeiten.

Beate Schlupp von der CDU-Fraktion verwies darauf, dass Kommunen und Kreise nur unzureichend in die Gesetzesberatungen einbezogen worden seien. Die Kommunalverbände hätte nur wenige Tage für ihre Stellungnahmen Zeit gehabt. Zudem mahnte sie einen koordinierten Ausbau von Windparks und Leitungsnetzen an. „Es nutzt keinem, neue Anlagen aufzustellen, wenn der Netzausbau stockt und Speicher fehlen“, sagte sie.

Hannes Damm von der oppositionellen Grünen-Fraktion begrüßte das Gesetz. „Vereinfachte Genehmigungsverfahren in Fragen des Naturschutzes und das Bekenntnis zum 2,1-Prozent-Flächenziel sind ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte er. Doch fehle der Landesregierung noch immer ein Gesamtkonzept, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Auch Damm forderte, den Ausbau von Windkraft, Solar und Netzausbau zusammenzudenken.

Nach Vorgaben der Bundesregierung soll Mecklenburg-Vorpommern die Landflächen für Windparks bis 2032 von derzeit 0,8 auf 2,1 Prozent ausdehnen. Das scheiterte bislang an Widersprüchen von Anwohnern und Naturschützern. Insbesondere die Prüfung negativer Auswirkungen von Windrädern auf seltene Vogelarten hatte zum Genehmigungstau beigetragen.

Als weiterer Grund gelten Vorbehalte des Denkmalschutzes. Der Vorstoß der Grünen, mit einer Änderung des Landes-Denkmalschutz-Gesetzes für zügigere Entscheidungen zu sorgen, fand im Parlament nicht die nötige Unterstützung. Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) verwies darauf, dass den Denkmalschutzbehörden inzwischen Fristen von vier Wochen für ihre Stellungnahme gesetzt seien.

Nach den Worten Damms scheuen die Genehmigungsbehörden aber vor Entscheidungen nach Fristüberschreitungen zurück, weil ihnen die Expertise im Denkmalschutz fehle. Als Beispiel für die Verhinderung neuer Windräder nannte er Greifswald. „Dort hängt ein Projekt seit sieben Jahren in der Warteschleife“, sagte er. Etwa 15 Kilometer von der Hansestadt entfernt sei ein Windpark geplant.

Doch sei der Denkmalschutz dagegen, weil aus seiner Sicht der „Caspar-David-Friedrich-Blick“ beeinträchtigt werde. „Eben dieser Blick ist auf einem Bild des Künstlers aus dem Jahre 1820 festgehalten worden. Bei genauerer Betrachtung des Werkes stellt man fest, dass darauf auch mehrere Windmühlen auszumachen sind, die zu dieser Zeit durchaus prägend für die Stadtansicht waren“, sagte Damm.

Johann-Georg Jaeger vom Landesverband Erneuerbare Energien beklagte unklare Vorgaben der Landesregierung für die Genehmigungsbehörden. „Ein Windenergieerlass, der den Klimaschutz klar im Auge hat und mehr Personal für die Genehmigungsbehörden, wäre ein echter Durchbruch, den wir wirklich dringend brauchen“, sagte Jaeger.

© dpa-infocom, dpa:230125-99-351639/4

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