Süddeutsche Zeitung

Landtag - Schwerin:Neues Polizeigesetz bleibt umstritten

Schwerin (dpa/mv) - Das neue Polizeigesetz für Mecklenburg-Vorpommern bleibt heftig umstritten. Nach einer Anhörung von Verbandsvertretern am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags in Schwerin bekräftigte die CDU-Abgeordnete Ann Christin von Allwörden den Willen der Koalition, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich zu erweitern. "Ich rate dazu, in Sicherheitsfragen nicht Hirngespinsten nachzugehen, sondern auf die Expertise der Polizistinnen und Polizisten zu setzen", beschied sie den Kritikern, zu denen unter anderem Juristen- und Sozialverbände und der Deutsche Journalistenverband gehören. Vertreter der Polizei unterstützen die geplante Gesetzesänderung.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Das neue Polizeigesetz für Mecklenburg-Vorpommern bleibt heftig umstritten. Nach einer Anhörung von Verbandsvertretern am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags in Schwerin bekräftigte die CDU-Abgeordnete Ann Christin von Allwörden den Willen der Koalition, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich zu erweitern. "Ich rate dazu, in Sicherheitsfragen nicht Hirngespinsten nachzugehen, sondern auf die Expertise der Polizistinnen und Polizisten zu setzen", beschied sie den Kritikern, zu denen unter anderem Juristen- und Sozialverbände und der Deutsche Journalistenverband gehören. Vertreter der Polizei unterstützen die geplante Gesetzesänderung.

Der Linken-Abgeordnete Peter Ritter untermauerte nach der Anhörung seinen Widerspruch gegen das neue Gesetz. Gegen verbesserte Möglichkeiten zur Bekämpfung oder Vermeidung von Straftaten sei nichts einzuwenden. "Ausufernde Eingriffe in Persönlichkeitsrechte unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr sind allerdings entschieden abzulehnen", betonte er. In der Kritik stehen insbesondere die geplanten Online-Durchsuchungen und Einschränkungen beim Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten.

Die nicht im Landtag vertretenen Grünen sahen sich nach der Anhörung in ihrer Kritik am Gesetzentwurf bestätigt. Die Begründungen für die geplanten Änderungen seien unzureichend und zusätzliche Kompetenzen der Polizei nicht klar geregelt. "Die erweiterten Befugnisse der Polizei mit Blick auf z.B. Onlinedurchsuchungen, die Verwendung von Staatstrojanern, Überwachung von sogenannten Kontakt- und Begleitpersonen und Videoüberwachung lehnen wir ab", machte Landesparteichefin Ulrike Berger in einer Erklärung deutlich.

Die erweiterten Möglichkeiten zur Onlineüberwachung seien mit sehr hohen Hürden versehen, hielt Allwörden entgegen. "Weder sehe ich die Gefahr des Missbrauchs, noch habe ich die Befürchtung, dass der Staat mehr Daten sammelt, als er unbedingt muss", sagte sie. Doch laufe heute ein erheblicher Teil der Kommunikation über das Internet, auch durch Kriminelle, Pädophilen und Terroristen. "Das Innenministerium hat einen guten Gesetzesentwurf erarbeitet, der im Landtag ohne substanzielle Veränderung beschlossen werden kann", zeigte sich die CDU-Politikerin und frühere Polizeibeamtin sicher.

Unterstützung kam von der oppositionellen AfD-Fraktion. "Vor dem Hintergrund realistischer Bedrohungen für die Sicherheit und Ordnung begrüßen wir Reformen", teilte der AfD-Abgeordnete Horst Förster nach der Anhörung mit. Doch dank der Datenschutzbestimmungen sei der Gesetzentwurf äußerst kompliziert und umfänglich ausgefallen. In der vorliegenden sprachlichen Fassung sei das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) nur eingeschränkt praxistauglich, bemängelte Förster. Er mahnte, in den weiteren Beratungen die in der Anhörung vorgebrachte Kritik ernst zu nehmen.

Matthias Manthei von der Fraktion Freie Wähler/BMV hält die geplante Gesetzesverschärfung ebenfalls für nötig, um die Sicherheit der Bürger zu schützen: "Angesichts des digitalen Zeitalters erhalten Polizei und Ordnungsbehörden daher erweiterte und somit zeitgemäße Befugnisse zur Gefahrenabwehr", erklärte er. Da der Gesetzentwurf in Teilen aber unpräzise formuliert sei und Interpretationsspielraum lasse, müsse er noch rechtssicher gemacht werden.

Kernstücke des neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sind die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die bei dem Verdacht auf schwere geplante Straftaten eingesetzt werden könnten. Bei beiden wird heimlich Überwachungssoftware auf Computer, Smartphone oder Tablet installiert, um Festplatteninhalte zu prüfen und Kommunikation zu überwachen. Teilweise soll das auch bei Personen aus dem Umfeld von Verdächtigen erlaubt werden. Ein Richter soll zustimmen müssen, doch Kritiker beruhigt das nicht.

In den zurückliegenden Tagen hatte es Protestaktionen gegen die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gegeben. So gingen in Rostock laut Polizei rund 650 Menschen auf die Straße. Initiator war das Bündnis "SOGenannte Sicherheit".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190822-99-567101
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal