Landtag - Schwerin:Erster Zwischenbericht der Bestattungskultur-Kommission

Schwerin (dpa/mv) - Die Expertenkommission des Landtags zur Bestattungskultur hat am Montag einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Erstes großes Thema war die Leichenschau, das die 20-köpfige Kommission damit abschloss. Die Qualität der Leichenschau hatten die Experten in ihren Beratungen als verbesserungswürdig eingeschätzt. Gut 60 Prozent aller Diagnosen auf dem Totenschein würden nicht mit der Diagnose nach einer Obduktion übereinstimmen. In ihrem Zwischenbericht empfehlen sie nun unter anderem bundesweit einheitliche Vorschriften zu dem Thema.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Die Expertenkommission des Landtags zur Bestattungskultur hat am Montag einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Erstes großes Thema war die Leichenschau, das die 20-köpfige Kommission damit abschloss. Die Qualität der Leichenschau hatten die Experten in ihren Beratungen als verbesserungswürdig eingeschätzt. Gut 60 Prozent aller Diagnosen auf dem Totenschein würden nicht mit der Diagnose nach einer Obduktion übereinstimmen. In ihrem Zwischenbericht empfehlen sie nun unter anderem bundesweit einheitliche Vorschriften zu dem Thema.

Bisher ist dies Ländersache, wie aus dem Papier hervorgeht. Dadurch würden die Medizinstudenten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgebildet. Für mehr Einheitlichkeit befürworten die Experten eine Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem sollten die Ärzte im Land besser weitergebildet werden. Nötig sei auch eine bessere Bezahlung der Leichenschau. Die Experten empfahlen überdies die Kostenübernahme durch die Krankenkassen, quasi als letzten Dienst am Patienten.

Dann wandten sich die Experten ihrem nächsten Themenkomplex zu: dem Bestattungswesen. Torsten Schmitt von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas e.V. plädierte in einem Vortrag dafür, künftig alle Ungeborenen zu bestatten. Eine Pflicht dazu bestehe bislang für Totgeborene mit mindestens 1000 Gramm, sagte er. Unterhalb dieser Gewichtsgrenze sei die Bestattung freiwillig.

Nach Schmitts Worten sollten die Kliniken verpflichtet werden, Eltern darauf hinzuweisen, dass auch Föten nach Schwangerschaftsabbrüchen bestattet werden können. Sollten die Eltern dies ablehnen, empfahl er, die Einäscherung Totgeborener unter 1000 Gramm sowie Fehl- und Ungeborener durch die medizinische Einrichtung zur Pflicht zu machen. Anschließend solle die Asche in einem Sammelgrab auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Der vom Landtag eingesetzten Expertenkommission gehören neben Landtagsabgeordneten auch Vertreter der beiden Kirchen sowie der Juden und Muslime, des Städte- und Gemeindetags, Rechtsmediziner, der Bestatterfachverband sowie Verbraucherschützer an. Am Jahresende soll sie dem Landtag Empfehlungen für eine Reform des Bestattungsgesetzes unterbreiten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: