Landtag - Schwerin:CDU: Neues Polizeigesetz kommt

Deutschland
Peter Ritter, Abgeordneter der Linken im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Regierungslager und Opposition haben sich auch im Innenausschuss des Landtags nicht auf eine einvernehmliche Neufassung des Polizeigesetzes für Mecklenburg-Vorpommern verständigen können. Die oppositionelle Linksfraktion befürchtet Eingriffe in Grundrechte und will daher im Parlament den geplanten Änderungen ihre Zustimmung verweigern. Nach Ansicht der CDU aber gibt das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz die richtigen Antworten auf anstehende Fragen, insbesondere bei der Bekämpfung der Online-Kriminalität. Am Donnerstag beendete der Innenausschuss seine Beratungen zum Landespolizeigesetz, das nun voraussichtlich Anfang März dem Landtag zur Verabschiedung vorgelegt wird.

Kernstücke des neuen Gesetzes sind die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die bei dem Verdacht auf schwere geplante Straftaten eingesetzt werden könnten. Bei beiden wird heimlich Überwachungssoftware auf Computer, Smartphone oder Tablet installiert, um Festplatteninhalte zu prüfen und Kommunikation zu überwachen. Teilweise soll das auch bei Personen aus dem Umfeld von Verdächtigen erlaubt werden. Ein Richter soll zustimmen müssen, doch Kritiker beruhigt das nicht.

"Auch wenn durch die Koalitionsfraktionen einzelne Punkte abgeschwächt wurden, bleibt der Gesetzentwurf an vielen Stellen ein tiefer Eingriff in Grundrechte", betonte der Linken-Abgeordnete Peter Ritter. Anträge etwa zum Schutz bestimmter Berufsgruppen wie Journalisten, zur Stärkung des Datenschutzes oder zur Streichung der Regelungen zur Umfeldüberwachung seien abgelehnt worden, beklagte er. Ritter kritisierte zudem, dass der neu einzurichtende Polizeibeauftragte nur Ansprechpartner für die Beamten sein solle, nicht aber für die Bürger.

Nach Überzeugung der CDU-Politikerin Ann Christin von Allwörden sind erweiterte Befugnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr dringend geboten. "Das Internet hat nicht nur die Art zu kommunizieren revolutioniert, es ist auch zu einem Tummelplatz für Kriminelle geworden, die dank der Anonymität im Netz bislang gute Geschäfte machen konnten. Es ist absolut richtig, dass der Staat an dieser Stelle nachzieht", betonte sie. Viele andere Bundesländer hätten bereits reagiert und die Gesetze angepasst. "Mecklenburg-Vorpommern nutzt die Erfahrungen der anderen Bundesländer und zieht jetzt nach."

In einer Expertenanhörung im Innenausschuss hatten Juristen- und Sozialverbände sowie der Deutsche Journalistenverband (DJV) massive Vorbehalte gegen die geplante Gesetzesänderung vorgebracht. So sieht der DJV mit dem neuen Gesetz das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten eingeschränkt. Damit könne der Berufsgeheimnisschutz nicht mehr ausreichend garantiert werden und Informanten künftig nicht mehr uneingeschränkt auf Quellenschutz vertrauen, hieß es.

Von Allwörden wies dies erneut zurück und entgegnete: "An dieser Stelle möchte ich übrigens darauf hinweisen, dass ich mich manchmal stark darüber wundere, dass Medienhäuser für Zeitungsabonnements werben, indem sie als Dreingabe Sprachsteuerungsassistenten großer Versandhäuser für die eigenen vier Wände anbieten, bei denen in Puncto Datenschutz viele Fragen offenbleiben - und im nächsten Schritt politischen Verantwortungsträgern unterstellen, das SOG sei ein Schritt auf dem Weg in den Überwachungsstaat."

Die nicht im Landtag vertretenen Grünen hatten ebenfalls Kritik am Gesetz geäußert. Die oppositionelle AfD-Fraktion hingegen begrüßte die Reform "vor dem Hintergrund realistischer Bedrohungen für die Sicherheit und Ordnung". In der vorliegenden sprachlichen Fassung sei das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) aber nur eingeschränkt praxistauglich, bemängelte der AfD-Abgeordnete Horst Förster. Die größte Regierungspartei SPD hielt sich mit Kommentaren zurück.

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