Landtag - Potsdam:Trotz Pandemie keine Fristverlängerung für Volksbegehren

Brandenburg
Die Abgeordneten stehen zu Beginn einer Sitzung im Landtag. Foto: Bernd Settnik/dpa (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Trotz der Erschwernisse durch die Corona-Pandemie wird die Frist für die Sammlung von Unterschriften für Volksbegehren nicht verlängert. Der Brandenburger Landtag lehnte am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde einen entsprechenden Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen ab. Innenminister Michael Stübgen (CDU) verwies in der Debatte darauf, dass die Bürger sich auch per Briefwahl für das Volksbegehren eintragen könnten. Dies sei zur Halbzeit des Volksbegehrens auch in mehr als der Hälfte der Fälle geschehen.

Die Freien Wähler wollten erreichen, dass die Sechs-Monats-Frist für die laufende Sammlung von mindestens 80 000 Unterschriften für das Volksbegehren gegen Erschließungsbeiträge zum Ausbau von Sandpisten verlängert wird. Denn zur Halbzeit Mitte Januar waren erst 21 733 Eintragungen vom Wahlleiter registriert worden. Durch Corona-Beschränkungen und verzögerte Bearbeitung in vielen Verwaltungen seien die Eintragungen für das Volksbegehren erschwert, klagte Fraktionschef Péter Vida. Zudem sei es kaum möglich, auf der Straße oder bei Versammlungen für das Anliegen zu werben.

Vida hatte sich in der Debatte vergeblich darauf berufen, dass der Landtag im vergangenen Jahr wegen der Pandemie auch die Frist für die Sammlung von Unterschriften für Volksinitiativen von 12 auf 18 Monate verlängert habe. Dies müsse auch für Volksbegehren als zweite Stufe der Direkten Demokratie gelten, meinte Vida.

Dagegen erklärte der CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher, durch mögliche Fehler oder Verzögerungen bei der Bearbeitung der Eintragungen sei noch kein Schaden entstanden. "Jeder Bürger, der sich für das Volksbegehren eintragen will, hat noch fast drei Monate Zeit, dies zu tun."

Die Grünen-Abgeordnete Marie Schäffer verwies darauf, dass der Ablauf von Volksbegehren in der Landesverfassung geregelt sei und nicht kurzfristig geändert werden könne. Ebenso wie die Abgeordnete der Linken, Andrea Johlige, meinte Schäffer, Verbesserungen beim Ablauf könnten Online-Eintragungen bringen. "Da sind wir aber noch nicht so weit."

© dpa-infocom, dpa:220119-99-772886/4

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