Landtag - Potsdam:Brandenburger Landtag kann neue Corona-Regeln zurückweisen

Brandenburg
Die Südfassade des Stadtschlosses und Landtages. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Der Landtag in Brandenburg hat künftig mehr Rechte im Umgang mit neuen Corona-Regeln der Landesregierung. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Potsdam mit Mehrheit dafür, dass die Regierung den Gesundheitsausschuss noch vor dem Erlass von Verordnungen informieren muss. Das Parlament kann einer Verordnung auch widersprechen. Die Landesregierung hat dann sieben Tage Zeit, die Vorgaben wieder zurückzunehmen.

Der CDU-Abgeordnete Steeven Bretz sagte: "Es ist letztlich so, dass dieser Landtag das letzte Wort hat." Um Gesetzgeber und Regierung zu trennen, solle der Landtag nicht selbst an der Verordnung mitwirken. Über die neuen Corona-Regeln zum Lockdown, die das Kabinett am Montag beschlossen hatte, will der Landtag am Donnerstag beraten. Die Linksfraktion hatte eine eigene Regelung zur Anhörung des Rechtsausschusses bei neuen Verordnungen vorgeschlagen, bekam dafür aber keine Mehrheit.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Christoph Berndt kritisierte den Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie der oppositionellen Freien Wähler. "Der Entwurf (...) billigt dem Landtag nur ein Widerspruchsrecht nach Verkündung einer Verordnung zu", sagte Berndt. "Notwendig wäre dagegen eine Vorabbefassung." Außerdem dürften schwerste Grundrechtseingriffe wie Ausgangsbeschränkungen und Gewerbeverbote nach Ansicht der AfD-Fraktion nicht über eine Notverordnung angeordnet werden.

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