Landtag - Münster:Streit im Ausschuss "Hackerangriff": Verfassungsgerichtshof

Deutschland
Eine Statue der Justita hält eine Waage in der Hand. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Nach der Ablehnung von Beweisanträgen im Untersuchungsausschuss "Hackerangriff" im nordrhein-westfälischen Landtag beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof NRW am 16. Juni in einer mündlichen Verhandlung mit dem Streit. Eine Entscheidung soll in einem späteren Termin verkündet werden, wie der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Münster mitteilte (Az.: VerfGH VerfGH 6/20).

In dem Ausschuss, in dem es um einen vermeintlichen Hacker-Angriff auf Computer und Fernseher im Privathaus der ehemaligen Agrarministerin Christina Schulze-Föcking (CDU) geht, hatten SPD und Grüne die Herausgabe von Handy-Verbindungsdaten zwischen Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und der Staatsanwaltschaft Köln sowie der Ministerin gebeten. Die Ausschussmehrheit hatte dies aber in der Sitzung am 10. Januar 2020 abgelehnt und die Beweisanträge als unzulässig bezeichnet.

Der Ausschuss will aufklären, ob die Landesregierung nach dem vermeintlichen Hacker-Angriff Mitte März 2018 die Öffentlichkeit getäuscht oder Einfluss auf die Ermittler genommen hat. Die politisch angeschlagene Ministerin trat im Mai zurück. Die angebliche Cyber-Attacke stellte sich als Bedienungspanne heraus.

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