Landtag - Mainz:Wahlrechtsänderung für Menschen mit Behinderung im Plenum

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Mainz (dpa/lrs) - Mindestens 2200 bisher vom Wahlrecht ausgeschlossene Menschen können bei der Landtagswahl im März 2021 ihre Stimme abgeben. Ein entsprechende Änderung des Landeswahlgesetzes wird im Landtag am Mittwoch in erster Lesung eingebracht. Allerdings ohne Aussprache, wie die Grüne Abgeordnete Pia Schellhammer am Montag in Mainz mitteilte. Das Plenum ist wegen der Corona-Krise auf drei Stunden begrenzt.

Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 hatte die Änderung bereits gegolten. Vorausgegangen war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeswahlrecht. Die Karlsruher Richter hatten befunden, dass der Ausschluss von Menschen mit einer dauerhaften Betreuung sowohl gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl als auch gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung verstoße.

In Rheinland-Pfalz leben nach Angaben des Innenministeriums 2213 deutsche Staatsbürger (Stichtag 1. September 2018), die wegen einer richterlich angeordneten Betreuung in allen Angelegenheiten bislang vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

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