Landtag - Mainz:Landtag verabschiedet Novelle des Verfassungsschutzgesetzes

Deutschland
Die Abgeordneten sitzen bei der Befragung im rheinland-pfälzischen Landtag. Foto: Andreas Arnold/Archiv (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Der Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz soll mit Blick auf die digitale Welt effektiver ermitteln können und zugleich schärfer vom Parlament kontrolliert werden. Mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und der oppositionellen CDU hat der Landtag am Mittwoch in Mainz eine Novelle des 20 Jahre alten Verfassungsschutzgesetzes verabschiedet. Die AfD stimmte dagegen.

Der Verfassungsschutz kann künftig Bestandsdaten in der Telekommunikation - also persönliche Vertragsdaten - abfragen. Zudem erhält er Zugriff auf die Aufnahmen von Videokameras im öffentlichen Raum. Der Bundesgesetzgebung folgend wird auch der Einsatz verdeckter Mitarbeiter geregelt.

Die Kontrolle des Landtags wird gestärkt. So können die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission etwa Sachverständige zu bestimmten Fachfragen beauftragen und eine Geschäftsstelle soll für effizientere Arbeit sorgen. Neu vorgesehen ist die Möglichkeit des Gremiums, Vorgänge öffentlich zu bewerten, was für mehr Transparenz sorgen soll.

"Das Gesetz findet genau den richtigen Mittelweg: Die parlamentarische Kontrolle wird gestärkt und die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes, die Verfassung zu schützen, werden ebenfalls gestärkt", sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) während der zweiten Beratung des Gesetzes. Die Zahl der Beschäftigten des Verfassungsschutzes wurde von 2016 bis 2020 zudem um 33 Stellen oder 20 Prozent aufgestockt.

"Wir passen den Verfassungsschutz an die digitale Welt an, ohne ihn zur Datenkrake zu machen", sagte die grüne Abgeordnete Pia Schellhammer. Es gebe auch eine Whistleblower-Regelung.

Die Neufassung beinhalte Interpretationsmöglichkeiten, die bei der Anwendung Rechtsunsicherheit schüfen, begründete der AfD-Fraktionsvorsitzende Uwe Junge die Ablehnung.

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