Landtag - Mainz:CDU reicht Verfassungsklage gegen Landesregierung ein

CDU
Eine Statue der Justitia unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Wegen der ihrer Ansicht nach unzureichenden Auskünfte zu Einstellungen und Beförderungen in den rheinland-pfälzischen Ministerien reicht die CDU-Landtagsfraktion Verfassungsklage gegen die Landesregierung ein. Die Klage solle dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz noch im Laufe des Donnerstags vorgelegt werden, kündigte der Prozessbevollmächtigte der CDU, Christofer Lenz, gut eine Woche vor der Landtagswahl am 14. März an.

Im Kern der Klage geht es um den Vorwurf, die Landesregierung habe eine Große Anfrage der CDU zur Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und den Ministerien nur mangelhaft beantwortet. Damit sei das von der Landesverfassung ausdrücklich geschützte Fragerecht der Opposition verletzt worden, erklärte der Stuttgarter Anwalt.

Die CDU-Fraktion wirft der Landesregierung aus SPD, FDP und Grünen seit längerem Verschleierung vor. Die CDU hatte die Einreichung der Klage bereits Ende Januar vor dem Landtag angekündigt.

"Wir haben in Rheinland-Pfalz noch nie einen solchen Fall gehabt", sagte Lenz, der unter anderem Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die CDU mit ihrer Klage Erfolg haben werde, sei "sehr hoch". Anders als in anderen Bundesländern regele die Landesverfassung in Rheinland-Pfalz Umgang mit Parlamentarischen Anfragen sogar in einem eigenen Artikel (89a).

Darin sei zwar auch geregelt, dass die Landesregierung die Antwort auf eine Anfrage ablehnen könne, wenn dem "schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen". Allerdings sei klar, dass bei einer Abwägung zwischen Fragen des Datenschutzes und dem Kontrollanspruch des Parlaments das letztgenannte Rechtsgut höher einzuschätzen sei.

Er erwarte nicht, dass die Verhandlung noch vor der Landtagswahl beginne, sagte Lenz weiter. Am Ende werde ein sogenanntes Feststellungsurteil stehen, das besage, ob die Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen habe oder nicht. Er rechne mit einer Entscheidung innerhalb von einem Jahr, erklärte Lenz.

Vertreter der CDU-Fraktion bekräftigten ihren Vorwurf an die Landesregierung, vorsätzlich Vorgänge bei Einstellungen und Beförderungen in den Ministerien und der Staatskanzlei zu verschleiern. "Das Fragerecht ist das schärfste Schwert der Opposition", sagte der CDU-Abgeordnete Helmut Martin.

Der Staatssekretär im Innenministerium, Randolf Stich (SPD), hatte die Vorwürfe der CDU Ende Januar im Landtag zurückgewiesen. Die Landesregierung habe die 100 Fragen der Fraktion auf 151 Seiten "ausführlich und erschöpfend" beantwortet.

© dpa-infocom, dpa:210303-99-674360/4

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