Landtag - Kiel:FDP fordert längere Frist für Grundsteuer-Erklärungen

Landtag - Kiel: Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Christopher Vogt spricht. Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild
Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Christopher Vogt spricht. Foto: Markus Scholz/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins FDP-Landtagsfraktionschef Christopher Vogt hat eine längere Frist für die Grundsteuererklärung gefordert. "Die Umsetzung der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein ist eine Zumutung für alle Eigentümerinnen und Eigentümer", sagte Vogt der Deutschen Presse-Agentur. Erklärungen müssten bis Ende April als rechtzeitig gelten. "Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sich bereits offen dafür gezeigt." Zuvor hatte sich bereits der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) dafür ausgesprochen, die Abgabefrist zu verlängern. Bislang endet sie Ende Oktober.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) habe das falsche Modell gewählt und bekomme "leider auch die Umsetzung nicht hin", sagte Vogt. "Trotz mehrjähriger Vorbereitungszeit hat sie es nicht geschafft, die Finanzverwaltung für das von ihr gewählte komplizierte Grundsteuermodell fit zu machen." Statt eines bürgerfreundlichen Verfahrens hingen Eigentümer mit Fragen in Warteschleifen fest. "Die Landesregierung muss daher dringend handeln und mehr Personal für die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger an den Hotlines einsetzen, die zudem künftig auch samstags erreichbar sein sollten."

Gut 1,2 Millionen Grundstückseigentümer sind im Norden betroffen. Sie müssen ihre Erklärung bis Ende Oktober beim Finanzamt einzureichen - über www.elster.de oder über das Bundesangebot unter https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. In Ausnahmefällen gibt es Papierformulare. Mit rund 400 bis 500 Millionen Euro jährlich ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmenquellen der Städte und Gemeinden im Land.

"Das Desaster bei der Grundsteuer legt schonungslos offen, wie sehr die Digitalisierung der Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein vernachlässigt wurde", sagte Vogt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Schleswig-Holsteiner sich die erforderlichen Daten zu Bodenrichtwerten für die Verwaltung selbst zusammensuchen müssen. "Staatliche Aufgaben dürfen nicht aus Bequemlichkeit oder Unvermögen auf die Bürgerinnen und Bürger übertragen werden."

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt und damit eine gesetzliche Neuregelung notwendig gemacht. Die Bundesregierung hatte daraufhin ein neues, wertorientiertes Gesetz beschlossen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen ermöglicht. Nach langem Gezerre um die künftige Grundsteuer auf Immobilien hatte sich in Kiel die alte Landesregierung auf das Bundesmodell verständigt.

© dpa-infocom, dpa:220729-99-196902/2

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