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Landtag - Erfurt:Überprüfung durch Verfassungsschutz keine Pflicht

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Erfurt (dpa/th) - In der Diskussion über die Sicherheitsüberprüfung von Landtagsabgeordneten durch den Landesverfassungsschutz hat der Landtag festgestellt, dass eine solche Überprüfung auf freiwilliger Basis erfolge. Gleichzeitig räumte der Pressesprecher des Parlaments auf Anfrage am Montag ein, dass es bisher die Praxis gewesen sei, dass sich Abgeordnete dieser Überprüfung unterzogen haben, wenn sie Mitglieder in der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) des Landtags wurden. Grund dafür sei, dass sie als Mitglieder des Gremiums im Vergleich zu anderen Abgeordneten in weit höherem Maße mit geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten konfrontiert würden.

Die ParlKK kontrolliert den Thüringer Verfassungsschutz, darf sich derzeit aber wegen eines Streits um die Besetzung mit AfD-Mitgliedern nicht konstituieren.

Hintergrund der Diskussion um die Sicherheitsüberprüfung ist ein Bericht, den der "Spiegel" am Samstag online veröffentlichte. Darin hieß es, dass der Landesvize der Thüringer Linken, Steffen Dittes, sich als Mitglied der ParlKK einer solchen Überprüfung verweigere.

Dittes hatte in seiner online veröffentlichten Antwort auf die Anfrage des "Spiegels" dazu erklärt, dass er seine Zustimmung zur Überprüfung zurückgenommen habe, nachdem er erfahren hatte, dass diese freiwillig sei. "Das Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) schließt ausdrücklich Abgeordnete des Thüringer Landtages analog zum Rechnungshof und Richtern in Thüringen von der Sicherheitsüberprüfung aus", schrieb Dittes. Der Landtag bestätigte das am Montag.

Dass er etwa Kontakte und Verbindung zur von vielen Ämtern für Verfassungsschutz beobachteten Kommunistischen Plattform habe, sich antifaschistisch engagiere und kurdische Gruppen unterstützte, sei hinlänglich auch öffentlich bekannt, schrieb Dittes weiter.

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