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Landtag - Erfurt:AfD-Klage gegen neues Thüringer Paritätsgesetz

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Weimar (dpa/th) - Die AfD klagt gegen das neue Thüringer Paritätsgesetz, nachdem die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. "Es liegt eine Klage dazu von der AfD vor", hieß es am Dienstag auf Anfrage beim Verfassungsgericht in Weimar. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte die Verfassungsklage gegen das Gesetz als einen Grund dafür genannt, dass schnelle Neuwahlen in Thüringen auf rechtliche Hürden stoßen könnten.

Die FDP-Fraktion hat im Januar im Landtag eine Initiative auf den Weg gebracht, um das Paritätsgesetz aufzuheben. "Aber es gibt keine Klage von uns dagegen", sagte ein Sprecher. Die parlamentarische Initiative sei auch längere Zeit vor der Wahl des FDP-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten eingereicht worden. Dass zum Beispiel die Grüne-Landtagsabgeordnete Madeleine Henfling den Eindruck erweckt habe, der entsprechende Gesetzesentwurf sei nach der Wahl Kemmerichs an den Landtag gegangen, sei falsch.

Das Paritätsgesetz war mit der Mehrheit der damaligen rot-rot-grünen Koalition im vergangenen Sommer vom Landtags verabschiedet worden. Bereits zu diesen Zeitpunkt bestanden verfassungsrechtliche Bedenken, weil das Gesetz Vorgaben für die Kandidatenlisten der Parteien bei Landtagswahlen macht.

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