Landtag - Düsseldorf:Laschet unterrichtet Landtag über Corona-Lage

Corona
Armin Laschet, CDU-Bundesvorsitzender und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, spricht. Foto: Michael Kappeler/dpa (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) unterrichtet den Landtag heute (10.00 Uhr) über die aktuelle Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen. Die Rede mit dem Titel "Unser Land erfolgreich aus der Pandemie führen und neue Perspektiven eröffnen" steht unter dem Eindruck bundesweit zurückgehender Neuinfektionen. Laschet, der auch CDU-Bundeschef und Kanzlerkandidat der Union ist, hat den Landtag in den vergangenen Monaten regelmäßig über die Pandemie-Maßnahmen der Landesregierung informiert.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in NRW sinkt aktuell weiter. Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte am Dienstag für das bevölkerungsreichste Bundesland eine Sieben-Tage-Inzidenz von 16,9 gemeldet. Alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW lagen nach den Zahlen von Dienstag nun unter der Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen, ab der die Stufe 1 mit den umfangreichsten Lockerungen gilt.

Die Regierungsfraktionen im Landtag wollen angesichts der Entspannung die "epidemische Lage von landesweiter Tragweite" nicht noch einmal verlängern. Damit entfallen vom 19. Juni an besondere Befugnisse der Regierung. Erstmals war die epidemische Lage im Landtag im April vergangenen Jahres erklärt und danach mit einer Unterbrechung im Sommer mehrfach verlängert worden.

Der Landtag will am Mittwoch außerdem schärfere Regeln für Kurzzeitvermietungen und gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum beschließen. Kommunen in NRW bekommen mit dem neuen "Wohnraumstärkungsgesetz" mehr Handhabe gegen die Dauervermietung von Wohnungen an Kurzzeit-Touristen. Auch für die Unterbringung von Leiharbeitern und den Umgang mit Schrottimmobilien gibt es schärfere Regeln. Wer Wohnraum verwahrlosen lässt oder zweckentfremdet, muss künftig mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld rechnen.

Darüber hinaus soll das Ausführungsgesetz zum neuen Glücksspielstaatsvertrag verabschiedet werden. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen oder Wettbüros in NRW kann künftig unter bestimmten Bedingungen reduziert werden. Für Spielhallen, die zusätzliche Voraussetzungen zum Spielschutz einhalten, wird der Mindestabstand zueinander von 350 auf 100 Meter abgesenkt.

© dpa-infocom, dpa:210615-99-05536/3

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