Landtag - Düsseldorf:Landschaftsverbände fürchten Schwächung des Denkmalschutzes

Bau
Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen. Foto: Federico Gambarini/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) warnen vor einer "deutlichen Schwächung" des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen durch die geplante Gesetzesreform der Landesregierung. Die Verbände mit ihren Denkmalpflegeämtern hätten künftig kaum noch Einfluss auf Entscheidungen der Kommunen, kritisierten Vertreterinnen von LWL und LVR am Montag. Mussten Kommunen und Landschaftsverbände bisher ein "Benehmen" herstellen, ob ein Objekt etwa unter Denkmalschutz gestellt, abgerissen oder umgebaut werden soll, so dürften die Landschaftsverbände künftig nur noch ihre Meinung äußern, sagte Martina Müller von der Grünen-Fraktion im LWL. Diese habe aber keinen rechtlichen Bestand mehr.

In der Praxis würde das bedeuten, dass weisungsbefugte Mitarbeiter in Städten und Gemeinden, die meistens keine Fachleute seien, künftig Denkmalschutz-Entscheidungen treffen würden, so Müller. Es sei nicht auszuschließen, dass sie "künftig Einflussnahmen" ausgesetzt sein könnten. "Die Landschaftsverbände sind die unabhängigen Fürsprecher der Denkmalpflege", sagte Müller. Künftig sollten die Fachämter aber nicht einmal mehr vorschlagen dürfen, welche Objekte unter Schutz gestellt werden sollten.

Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) plant ein neues Denkmalschutzgesetz, das unter anderem die Umnutzung von denkmalgeschützten Gebäuden wie Höfen, Burgen oder Schlössern erleichtern soll.

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Johannes Remmel sagte: "Die Fachwelt steht auf den Barrikaden." Die Fachlichkeit beim Denkmalschutz dürfe nicht "Tagesinteressen" wie etwa dem Bau von Straßen oder Gewerbegebieten untergeordnet werden. Auch Nachkriegsbauten müssten demnächst denkmalpflegerisch bewertet werden. Remmel schlug den Fraktionen im Landtag vor, das Gesetz im Konsens auszuarbeiten.

Denkmalschutz steht als Staatsziel in der Landesverfassung. Das neue Landesgesetz ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern verfassungswidrig. Die Denkmalbehörden der Kommunen müssten abweichende Meinungen beim Denkmalschutz künftig nicht mehr gegenüber dem Landschaftsverband begründen, sagte der Jurist Wilhelm Achelpöhler. Dies sei ein Rückschritt, der mit dem Staatsziel des Denkmalschutzes nicht vereinbar sei.

Auch das deutsche Nationalkomitee des Internationalen Denkmalrats ICOMOS hatte den Gesetzentwurf als Rückschritt bewertet. Es sei "völlig unverständlich", warum die professionellen Landschaftsverbände mit ihrem landesweiten Überblick und bundesweiten Netzwerken in ihrer Kompetenz beschnitten werden sollten.

ICOMOS und die Landschaftsverbände kritisierten auch Sonderrechte der Kirchen. Diese könnten künftig praktisch in Eigenregie über kirchliche Bauten entscheiden. Damit werde es kaum noch möglich sein, Kirchen unter Denkmalschutz zu stellen. Der Denkmalrat äußerte Sorge mit Blick auf Weltkulturerbe wie den Kölner Dom oder das Kloster Corvey sowie auf künftige Welterbenominierungen von Sakralanlagen. Das Land NRW verzichte damit selbst "auf den bestmöglichen staatlichen Schutz für Weltkulturgüter".

Der Gesetzentwurf sei nicht nur ein "Angriff auf die Zuständigkeiten der beiden Landschaftsverbände, sondern auch "ein Affront" gegen die Denkmalfachämter in Brauweiler und Münster, sagte Ruth Seidl vom LVR. Denn dort sitze die "geballte kunsthistorische, technische, architektonische und restauratorische Kompetenz". Der LWL beschäftigt 50 bis 60 Denkmalschutz-Experten und der LVR zwischen 60 und 80. Das neue Gesetz solle die wirtschaftlichen Interessen von Eigentümern, Kommunen und Bauherren stärken und die Denkmalschutzämter "entmachten", so Seidl.

Müller vom LWL sagte, die Arbeit der Denkmalpflegeämter der Landschaftsverbände werde eigentlich von den Kommunen gelobt. Stellungnahmen lägen in der Regel in zwei bis drei Wochen vor. In den meisten Fällen gelinge eine einvernehmliche Entscheidung. Das Problem sei aber der Vollzug. Besonders die ganz kleinen Gemeinden hätten oft keine Stellen und kaum ausgebildete Denkmalpfleger.

Künftig muss dem Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge nicht mehr jede der 396 Städte und Gemeinden in NRW einen Denkmalpfleger beschäftigen. Kleinere Gemeinden sollen eine Fachkraft teilen oder die Aufgabe gegen Bezahlung an den Kreis delegieren können. Geplant ist zudem die Bildung eines Landesdenkmalrats, in den auch Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche sowie der jüdischen Gemeinden entsandt werden sollen.

© dpa-infocom, dpa:210531-99-806647/3

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