Landtag - Düsseldorf:Künstliche Intelligenz im Knast: Computer erkennt Gefahren

Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine Vernehmung wird automatisch in Schrift umgesetzt, im Gefängnis schätzt die Videokamera die Gefahr einer Situation ein: Künstliche Intelligenz könnte auch bei der Strafverfolgung und im Strafvollzug in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Ein bis Ende 2019 befristetes Projekt soll sich mit Vorüberlegungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz beschäftigen. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministeriums für die Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag am Mittwoch hervor.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine Vernehmung wird automatisch in Schrift umgesetzt, im Gefängnis schätzt die Videokamera die Gefahr einer Situation ein: Künstliche Intelligenz könnte auch bei der Strafverfolgung und im Strafvollzug in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Ein bis Ende 2019 befristetes Projekt soll sich mit Vorüberlegungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz beschäftigen. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministeriums für die Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag am Mittwoch hervor.

Noch sind es nur Gedankenspiele. So erscheine es denkbar, dass Vernehmungssituationen automatisiert verschriftlicht würden, heißt es in dem Bericht. Der Computer müsste dann auch die Sätze den jeweiligen Sprechern - Ermittler und Verdächtiger oder Zeuge - richtig zuordnen. Eine andere Anwendung könnte sein, eine akute Selbsttötungsgefahr bei Gefangenen zu erkennen. Ein System aus Computersoftware und Digitalkamera müsste dafür automatisch eine brenzlige Situation herausfiltern und das Wachpersonal darauf hinweisen.

Künstliche Intelligenz (KI) steckt heute in nahezu jeder Software, etwa bei der Spracherkennung oder der Suche nach Bildern. Das Bundeskriminalamt (BKA) setzt bereits seit Jahren auf die Technik der automatischen Gesichtserkennung in Fotos und Videos. Auch die Landeskriminalämter haben Zugang zu einem "zentralen Gesichtserkennungssystem".

In der Rechtsprechung wäre es dem Bericht zufolge sogar denkbar, dem Richter je nach Verfahrensstatus bestimmte Entscheidungen automatisiert vorzuschlagen, etwa bei Versäumnisurteilen. Eines aber soll bleiben wie bisher - allein schon aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen: Richter werden ihre Urteile weiterhin selber sprechen.

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