Landtag - Dessau-Roßlau:AfD zieht wegen Corona-Regeln wieder vor Gericht

AfD
Ein Richterhammer und ein Strafgesetzbuch liegen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Dessau-Roßlau/Magdeburg (dpa/sa) - AfD-Landtagsabgeordnete ziehen erneut wegen Corona-Beschränkungen vor das Landesverfassungsgericht. Es seien eine Normenkontrollklage sowie der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag in Dessau-Roßlau. Möglicherweise Ende kommender Woche könnte eine Entscheidung im Eilverfahren fallen.

Die AfD-Fraktion hatte zuvor mitgeteilt, dass 22 Landtagsabgeordnete, darunter alle ihre Mitglieder, Teile der neunten und damit aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung des Landes für "mit der Verfassung unvereinbar und nichtig" erklären lassen wollten. Es gehe dabei unter anderem um die Kontaktbeschränkungen, die Regelungen für den Tourismus sowie Gaststätten und zu Ordnungswidrigkeiten.

Auch wegen der achten Eindämmungsverordnung hatten die 22 Landtagsabgeordneten, die ein AfD-Parteibuch haben oder es mal hatten, das Verfassungsgericht angerufen. Im Eilverfahren scheiterten sie jedoch mit ihrem Anliegen. Die Richterinnen und Richter wiesen im Dezember den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurück. Die Abgeordneten hatten erreichen wollen, dass Teile der Eindämmungsverordnung ausgesetzt werden. Auch dabei ging es um die Kontaktbeschränkungen, das Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken und die Schließung von Gaststätten.

Die Erfolgsaussichten der Normenkontrollklage ließ das Verfassungsgericht offen und kündigte eine nähere Prüfung an. Für den 2. Februar ist eine mündliche Verhandlung angesetzt. Wann danach die Entscheidung fällt, ist offen.

© dpa-infocom, dpa:210122-99-132448/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: