Das Bundesministerium des Innern war früher über die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Journalisten informiert als bisher bekannt. Aus dem Ministerium verlautete am Donnerstag, es habe auf Referatsebene bereits im Juni davon Kenntnis erlangt. Diese Information sei aber in der zuständigen Abteilung geblieben. Die Ministeriumsspitze habe deshalb tatsächlich erst Ende Juli aus den Medien von den Landesverrats-Ermittlungen gegen die beiden Blogger von Netzpolitik.org erfahren.
Nachforschungen im Innenministerium haben jetzt ergeben, dass die Ermittlungen im Haus bereits seit dem 23. Juni bekannt waren. An diesem Tag ging im Ministerium der routinemäßige Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) über die Verfahren ein, mit denen der Generalbundesanwalt das BKA in letzter Zeit beauftragt hatte. Da der Generalbundesanwalt zunächst das BKA mit den Ermittlungen betraute, war in diesem Bericht auch der Auftrag des Generalbundesanwalts zu den Bloggern enthalten.
Im Innenministerium wurde zur Rechtfertigung darauf verwiesen, dass das BKA das Ministerium damit zwar "nachrichtlich unterrichtet" habe. Dieser Vorgang falle aber nicht unter die sogenannte Fachaufsicht, die das Ministerium ansonsten über das BKA habe. Diese reiche nur so weit, wie das BKA nicht als Hilfsbeamter agiere. In diesem Fall aber sei das BKA Hilfsbeamter für den Generalbundesanwalt gewesen.
Die Nachricht blieb in der Fachabteilung
Die Spitze des Innenministeriums hätte aber auch über einen zweiten Weg erfahren können, dass aus den Anzeigen, die Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen gegen unbekannt gestellt hatte, Landesverratsermittlungen gegen Journalisten werden können. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte für die Ermittlungsbehörde ein "Rechtsgutachten" erstellt. In diesem geht es ausnahmslos um die von Netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente.
Das als "Verschlusssache - Vertraulich" eingestufte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Dokumenten um Staatsgeheimnisse handele. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte auf Nachfrage, das Gutachten sei vom Bundesamt für Verfassungsschutz "nachrichtlich an zwei Fachabteilungen" des Ministeriums übermittelt worden. Dies geschah bereits vor Monaten. Das Ministerium reagierte aber nicht darauf.
Das Innenministerium hat die Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz. Maaßen hatte es deshalb vorab über seine Absicht informiert, die Anzeigen zu stellen. Da Maaßen diese Anzeigen aber gegen unbekannt und nicht gegen die Blogger, und nicht wegen Landesverrats, sondern wegen "aller in Frage kommenden Straftatbestände" gestellt hatte, war man in der Ministeriumsspitze nach eigener Aussage nicht auf die Idee gekommen, dass daraus Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die Blogger entstehen könnten.