Süddeutsche Zeitung

Verteidigungsministerin:Mitfluggelegenheit für ihren Sohn bringt Ministerin Lambrecht in Erklärungsnot

Das Verteidigungsministerium räumt die Reise im Regierungshubschrauber ein, weist aber den Vorwurf zurück, die Familie habe die Maschine für rein private Zwecke genutzt.

Von Mike Szymanski, Berlin

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) gerät unter Erklärungsdruck, nachdem sie ihren Sohn in einem Regierungshubschrauber hat mitfliegen lassen. Der Business Insider berichtet auf seiner Homepage unter der Überschrift "Osterurlaub auf Sylt: Sohn von Verteidigungsministerin Lambrecht reiste in Regierungs-Hubschrauber" über den Vorgang. Darin heißt es weiter, dass sich die Ministerin an diesem Tag bereits in Schleswig-Holstein befunden habe. Damit steht der Vorwurf im Raum, die Familie hätte die Flugbereitschaft rein für private Zwecke genutzt. Dem widersprach das Ministerium am Montag: "Bundesministerin und ihr Familienangehöriger flogen gemeinsam", teilte ein Sprecher mit.

Lambrecht hatte nach Angaben des Ministeriums am 13. April einen Truppenbesuch unter anderem beim Bataillon Elektronische Kampfführung 911 in Nordfriesland unternommen und sich mit dem Hubschrauber dafür vom Berliner Dienstsitz nach Ladelund fliegen lassen. Das Ministerium räumte ein, dass es an diesem Tag einen Mitflug eines Familienangehörigen gegeben hat. Business Insider veröffentlichte ein Foto, das den Sohn bei diesem Mitflug zeigen soll, es soll von dessen Instagram-Account stammen. Datiert ist der Eintrag demnach vom 15. April und versehen mit dem Kommentar: "Happy Easter". Ostern hatte Ministerin Lambrecht tatsächlich auf Sylt verbracht. Im Ministerium teilte ein Sprecher mit, keineswegs seien Lambrecht und ihr Sohn mit dem Hubschrauber in den Urlaub geflogen.

Nur Bundespräsident, Kanzler und Außenministerin können Begleitpersonen kostenlos mitnehmen

Die Nutzung der Flugbereitschaft ist geregelt: In der entsprechenden Richtlinie heißt es, die Flugzeuge und Hubschrauber dürften nur "in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit" angefordert werden und nur dann, "wenn der Zweck der Reise bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder von Kraftfahrzeugen nicht erreicht werden kann, oder wenn andere zwingende Amtsgeschäfte ohne Benutzung des Luftfahrzeuges der Flugbereitschaft nicht erledigt werden können". Der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Außenministerin haben laut Richtlinie das Recht, "persönliche Begleitpersonen" auch kostenfrei mitzunehmen.

In Lambrechts Fall soll der Sohn als "sonstiger Begleiter" behandelt worden sein. Das heißt, für ihn seien die Kosten in Rechnung gestellt worden. Als Bemessungsgrundlage gilt ein Betrag in Höhe des Normaltarifs der Lufthansa, Economy-Klasse. Von einer niedrigen dreistelligen Summe war zunächst die Rede, das Ministerium lehnt eine Auskunft zu dieser Frage ab.

Das Ministerium teilte mit, dass die Passagierliste am 8. April von Lambrechts Büro an die zuständige Staatssekretärin übermittelt worden sei. Dabei soll bereits "die Kostenerstattung eindeutig vermerkt" worden sein. "Die Bundesministerin hat die Kosten gemäß der Richtlinie zu 100 Prozent übernommen", erklärte ein Sprecher weiter. Mitflug und Kostenerstattung hätten "in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien" stattgefunden.

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