Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Höhere Strafen bei Kindesmissbrauch

Justizministerin Lambrecht will nun doch das Gesetz verschärfen: Auch Fälle, die nicht mit körperlicher Gewalt einhergehen, sowie der Handel mit Kinderpornografie sollen strikter geahndet werden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) spricht sich nun doch für härtere Strafen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie aus. "Die widerlichen, ekelhaften Missbrauchstaten in Münster" hätten "den Kindern unermessliches Leid zugefügt", sagte die Ministerin am Donnerstag. Wer Kindern sexuelle Gewalt antue, der müsse "mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden". Deshalb wolle sie nun "härtere Strafen ermöglichen". In den vergangenen Tagen hatten CDU und CSU vehement härtere Strafen verlangt und Lambrecht eine Blockadehaltung vorgeworfen. Anlass war der schwere Missbrauchsfall in Münster.

Lambrecht sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Taten wie die von Münster seien bereits jetzt "schwere Verbrechen - hier gelten die höchsten Strafen, die das deutsche Recht kennt". Wer Kinder körperlich schwer misshandele, werde schon jetzt mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft, außerdem könne bereits bei Ersttätern Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

In zwei Bereichen sieht nun aber auch die Justizministerin Änderungsbedarf. "Ich will härtere Strafen auch für die Fälle, die sexueller Missbrauch sind, aber nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergehen", sagte Lambrecht. Das seien "zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise". Im Gesetz müsse künftig "ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt".

Außerdem plädiert die Justizministerin jetzt für eine Änderung bei der Ahndung von Kinderpornografie. Lambrecht sagte, Kinderpornografie sei "immer mit Kindesmissbrauch verbunden". Sie wolle, dass Täter, die damit "auf widerlichste Weise Geld verdienen oder kriminelle Tauschringe betreiben, härter bestraft werden". Es sei "ein abscheuliches Verbrechen, mit dem Missbrauch von Kindern Geld zu machen - und muss mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können".

Bisher hatte Lambrecht auf Forderungen nach Strafverschärfungen zurückhaltend reagiert. Am Mittwoch sagte eine Sprecherin ihres Ministeriums noch, der geltende Strafrahmen gebe den Gerichten bereits "den Raum, Taten auch mit empfindlichen schuldangemessenen Strafen zu ahnden".

Vor der Ankündigung Lambrechts war auch der Deutsche Kinderschutzbund auf Distanz zur Justizministerin gegangen. Dessen Präsident Heinz Hilgers hatte der Süddeutschen Zeitung gesagt, "im Sinne der Opfer" könne er die Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen nachvollziehen, "auch mich ließ manches Urteil in der Vergangenheit kopfschüttelnd zurück - insofern habe ich im Grundsatz gegen eine Verschärfung nichts einzuwenden".

Man dürfe sich "aber keine falschen Hoffnungen machen: Härtere Strafen haben keinerlei präventive Wirkung", sagte Hilgers. Das größte Problem bei sexueller Gewalt, die sich gegen Kinder richtet, sei "das Dunkelfeld: Ein Kind, das sexuelle Gewalt erfährt, muss sich im Durchschnitt an sieben Erwachsene wenden, bis ihm zugehört und geglaubt wird". Sexuelle Gewalt sei "ein Tabuthema in unserer Gesellschaft und dieses Tabu schützt die Täterinnen und Täter". Um dieses Tabu zu brechen sei jetzt "eine nachhaltig angelegte Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne der Bundesregierung" nötig. Das Thema müsse "außerdem verpflichtend in der Lehrerinnen-, Lehrer-, Erzieherinnen- und Erzieher-Ausbildung verankert werden". In den Kindesmissbrauchsfällen in Staufen und Münster seien "die Kinder in vorangegangenen Verdachtsfällen nicht befragt und nicht gehört worden - hätte man dies getan, wäre ihnen vielleicht viel Leid erspart geblieben".

Hilgers forderte die Bundesregierung auch auf, "den Koalitionsvertrag einzuhalten und umfassende Beteiligungsrechte von Kindern in der Verfassung zu verankern".

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SZ vom 12.06.2020/aner
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