Süddeutsche Zeitung

Länderfinanzausgleich:Richter kippen NRW-Gesetz zu Einheitslasten

Nordrhein-Westfalens Städte und Gemeinden müssen in Zukunft voraussichtlich weniger für die Lasten der Deutschen Einheit zahlen. Ein Landesgesetz, das den Kommunen 40 Prozent der Ausgaben für den Solidarpakt aufbürdet, sei "unvereinbar und nichtig", entschied der Verfassungsgerichtshof in Münster.

Das Landesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Einheitslastengesetz gekippt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster entsprach damit der Klage von 91 Kommunen, die sich gegen ihre Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit gewandt hatten. Das Gesetz zur Einheitslastenabrechnung sei "unvereinbar und nichtig", hieß es in dem Urteil.

Das Gesetz war von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung 2010 beschlossen worden. Es sieht vor, dass die Kommunen 40 Prozent der Ausgaben des Landes für die deutsche Einheit tragen müssen, bis der Solidarpakt II im Jahr 2019 ausläuft.

Die Richter bemängelten, das Land habe falsche Berechnungsgrundlagen angelegt. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kommunen über Gebühr zahlen mussten. Jetzt muss das Land das Gesetz überarbeiten und Entlastungen durch den Bund an die Kommunen weitergeben.

Zwar ging es in dem Prozess in Münster nicht um den Solidarpakt an sich - es war zu klären, wer in NRW welchen Anteil zum Länderfinanzausgleich und zum Fonds Deutsche Einheit beitragen muss - dennoch war die Klage eng mit der aktuellen Debatte um die Solidaritätszahlungen verknüpft. So hatte das Land Nordrhein-Westfalen die hohen Ausgaben für den Solidarpakt als Begründung für die Belastung der Städte und Kommunen angegeben.

Die Städte und Gemeinden argumentierten in ihrer Klage, das Land NRW sei im Länderfinanzausgleich zwar lange Geberland, aber zuletzt auch Empfängerland gewesen. 2010 flossen 354 Millionen Euro aus dem Ländertopf nach Düsseldorf, 2011 immerhin noch 224 Millionen Euro. Das zeige, dass andere Länder wie Bayern die Lasten stemmten - und NRW gar keine Kosten weiterzugeben habe. Den Kommunen würden somit bis 2019 mehr als zwei Milliarden Euro völlig zu Unrecht entzogen.

Das Land NRW antwortete darauf, dass auch ein westdeutsches Empfängerland Belastungen aus der Einheit zu tragen habe. Ohne den Osten würde es mehr Geld aus Ausgleichstöpfen geben.

Dass das Gericht die Berechnungsgrundlage des Landes nicht anerkannte, war für den Prozess ausschlaggebend. NRW hatte unter anderem die Kennziffern der Wirtschaftskraft anderer Bundesländer mit der eigenen verglichen, um seine Belastung zu errechnen, und verwies auf dieser Grundlage vehement auf Einbußen im Länderfinanzausgleich.

Die Richter setzten den Akzent in der Verhandlung jedoch überraschend auf etwas anderes: Der im Grundgesetz geregelte deutsche Finanzausgleich arbeitet nämlich mit einem mehrstufigen System, nach dem deutschlandweit die Einheitslasten von Kommunen, Ländern und Bund verteilt werden, um ungerechte Härten etwa in bestimmten Regionen abzufangen. Das Gericht deutete bereits vor dem Urteil an, dass sich dieser Schlüssel möglicherweise nur unzureichend im NRW-Gesetz wiederfindet.

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