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Länderfinanzausgleich:Bundestag beschließt Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen

  • Die Reform des Länderfinanzausgleichs war eines der größten Reformvorhaben der großen Koalition.
  • Am Freitag soll das Gesetzespaket auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Ein Durchkommen gilt als gesichert.
  • Ab 2020 sollen die Länder jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund erhalten. Tendenz steigend.

Die Finanzströme zwischen Bund und Ländern sollen von 2020 an neu geordnet werden. Ein in jahrelangen Verhandlungen entstandener Kompromiss nimmt nun die letzten Hürden: Am Donnerstag stimmte der Bundestag für das umfangreiche Gesetzespaket. Am Freitag soll auch im Bundesrat abgestimmt werden. Eine Zustimmung gilt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse als sicher.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist das größte Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition. Im Oktober hatten sich Bund und Länder nach zähen Verhandlungen auf ein Reformpaket verständigt. Danach sollen die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund erhalten - Tendenz steigend. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Die 16 Bundesländer standen geschlossen zusammen und zwangen den Bund zu weitreichenden finanziellen Zugeständnissen. Der Bund erhält deutlich mehr Eingriffsrechte, etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schulinvestitionen.

Der jetzigen Einigung waren zähe Verhandlungsrunden vorausgegangen. Für das Gesetzespaket müssen dreizehn Grundgesetzartikel geändert werden. Deutschland wird spürbar zentralistrischer. Die Vereinbarungen werden im täglichen Leben zu spüren sein, etwa in der öffentlichen Verwaltung, bei der Ausstattung finanzschwacher Kommunen oder beim Neubau von Bildungseinrichtungen.

Die Länder müssen ein zentrales IT-System einführen

Im Zuge der geänderten föderalen Zuständigkeiten haben sich Bund und Länder verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine zentrale IT-Verwaltung einzuführen. Wer sein Nutzerkonto bei einer Münchner Behörde anlegt und dort Dokumente hinterlegt, soll auch in der Verwaltung auf Sylt darauf zugreifen können.

Bis zuletzt umstritten waren die Pläne für die künftige Autobahngesellschaft des Bundes. Mit der Infrastrukturgesellschaft will der Bund für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die Länder geben Befugnisse ab. Union und SPD hatten sich erst kürzlich auf zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz verständigt, um eine Veräußerung der Gesellschaft und von Autobahnen auch durch die Hintertür zu verhindern. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen ist damit verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

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SZ.de/dpa/bemo/jael
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