Ladenöffnung:Rüge für NRW-Regierung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen rügt in scharfer Form die Landesregierung. Der Runderlass von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) zu zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen zum Ausgleich der Corona-Einbußen verleite Kommunen fortlaufend zu verfassungswidrigen Genehmigungen, erklärte das OVG am Donnerstag. Zudem würden Städte und Gemeinden davon abgehalten, von sich aus offenkundig rechtswidrige Verordnung aufzuheben. Auch den Kommunen wirft das Oberverwaltungsgericht vor, Sonntagsverkäufe in Kenntnis ihrer Verfassungswidrigkeit zu beschließen. Bisweilen werde "sogar mehr oder weniger deutlich" versucht, eine rechtzeitige gerichtliche Entscheidung zu verhindern. Das OVG weist darauf hin, dass von 15 Verordnungen zu Sonntagsöffnungen in den letzten vier Wochen nach Klagen der Gewerkschaft Verdi 14 gekippt wurden. (Az.: 4 B 1336/20.NE, Bünde).

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