NationalsozialismusFrühere Sekretärin des KZ Stutthof, Irmgard F., ist tot

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Irmgard F. ist Ende 2022 vom Landgericht Itzehoe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Irmgard F. ist Ende 2022 vom Landgericht Itzehoe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. (Foto: CHRISTIAN CHARISIUS/AFP)

Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen wurde die Frau in hohem Alter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – denn auch am Schreibtisch habe sie physisch und psychisch bei der Vernichtung von Menschen geholfen. Nun ist sie im Alter von 99 Jahren gestorben.

Die wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilte frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot. Sie sei am 14. Januar im Alter von 99 Jahren gestorben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Mehrere Medien hatten zuvor über ihren Tod berichtet.

F. war als junge Frau knapp zwei Jahre lang in der Kommandantur des Konzentrationslagers (KZ) Stutthof beschäftigt. Ende 2022 hatte das Landgericht Itzehoe sie wegen Beihilfe zum Mord in 10 505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 20. August vergangenen Jahres. Im Herbst 2021 hatte sich der Prozessbeginn gegen F. verzögert, da sie vor dem ersten Termin von ihrem Seniorenheim nach Hamburg geflüchtet war. Das Gericht ließ die damals 96-Jährige für fünf Tage in Untersuchungshaft nehmen.

Irmgard F. war als 18- bis 19-jährige Frau zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Lagers beschäftigt, das bei Danzig lag. Fast dessen gesamte Korrespondenz ging nach Überzeugung der Gerichte über ihren Schreibtisch; sie war eine enge Vertraute des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe.

Der Sekretärin wurde die Tötung von Häftlingen durch die lebensfeindlichen Bedingungen in dem Lager, bei Todestransporten sowie in einer Gaskammer angelastet. Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110 000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65 000 überlebten nicht.

Nach Überzeugung der Richter half F. durch ihre Arbeit den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereitschaft sowohl physische als auch psychische Beihilfe geleitet, erklärte der Bundesgerichtshof. Irmgard F. habe sehr genau über das Geschehen im Lager Bescheid gewusst. Sie blickte demnach von ihrem Arbeitsplatz über einen Teil des Geländes, sah den Schornstein des Krematoriums, wusste um den elenden Zustand der Gefangenen.

Die Sekretärin habe zudem von Beginn ihrer Tätigkeit an erkannt, dass die Haupttäter um Lagerkommandant Hoppe verbrecherisch handelten. Durch ihre treuen Dienste habe sie sich mit ihnen solidarisiert, so dass ihre Handlungen nicht mehr neutral gewesen seien.

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