Stutthof-Prozess:Früherer SS-Wachmann zu Bewährungsstrafe verurteilt

Stutthof-Prozess: Ehemaliger SS-Wachmann im Landgericht Hamburg

Der frühere SS-Wachmann auf dem Weg zum Gerichtssaal in Hamburg.

(Foto: Daniel Bockwoldt/dpa; Bearbeitung SZ)

Das Landgericht Hamburg spricht den heute 93-Jährigen der Beihilfe des Mordes in 5232 Fällen schuldig. Er bewachte als junger SS-Mann Häftlinge im KZ Stutthof.

Das Landgericht Hamburg hat einen ehemaligen SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Jugendstrafkammer sprach den 93 Jahre alten Angeklagten der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord schuldig. Der Prozess findet nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war.

"Wie konnten Sie sich bloß an das Grauen gewöhnen?" fragte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring den 93-jährigen Bruno D. bei der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren beantragt. Sie warf Bruno D. vor, durch seinen Wachdienst ein "Rädchen der Mordmaschinerie" der Nationalsozialisten gewesen zu sein.

Die Verteidigung hatte Freispruch. gefordert. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte selbst die Überlebenden und Hinterbliebenen der KZ-Opfer um Entschuldigung gebeten.

Eine Beteiligung an einem konkreten Verbrechen wurde dem Angeklagten nicht vorgeworfen. Er selbst hat mehrfach erklärt, dass er als nicht frontdienstfähiger Wehrmachtssoldat nach Stutthof abkommandiert worden sei und dort ohne seine Zustimmung in die SS übernommen wurde. Er habe kein einziges Mal von seiner Waffe Gebrauch gemacht.

Staatsanwalt Lars Mahnke stellte dagegen in seinem Plädoyer fest, dass die SS-Wachmannschaften vom Bundesgerichtshof als Verbrecherbande eingestuft worden seien. Jeder, der dort Mitglied gewesen sei, habe sich schuldig gemacht. Das KZ Stutthof gilt nicht als Vernichtungslager wie etwa Auschwitz und Sobibór. Der Umgang mit den Gefangenen war nichtsdestotrotz grausam. Das belegen die Aussagen von ehemaligen Gefangenen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren während der Dienstzeit des Angeklagten mindestens 5232 Gefangene ermordet worden. 30 wurden in einer geheimen Genickschussanlage im Krematorium des Lagers getötet. Mindestens 200 wurden in der Gaskammer und in einem verschlossenen Eisenbahnwaggon mit Zyklon B umgebracht. Wenigstens 5000 Menschen starben in Folge der lebensfeindlichen Bedingungen im sogenannten Judenlager von Stutthof.

Deutsche Staatsanwaltschaften ermitteln wegen weiterer KZ-Verbrechen

An dem Prozess waren etwa 40 Nebenkläger beteiligt, unter ihnen 35 Überlebende des Konzentrationslagers. Vier von ihnen hatten persönlich im Gerichtssaal ausgesagt, zwei waren über eine Videoschaltung angehört worden. Sie hatten von täglichen Misshandlungen wie Schlägen und stundenlangen Appellen, Hinrichtungen sowie von Hunger und einer Fleckfieber-Epidemie berichtet.

Mit dem Urteil geht vorerst einer der letzten NS-Prozesse zu Ende. Ein weiteres Verfahren gegen einen anderen ehemaligen Wachmann in Stutthof könnte vor dem Landgericht Wuppertal beginnen. Vor der Jugendstrafkammer wurde Mitte Juli ein 95 Jahre alter Mann angeklagt, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Es steht aber noch ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten aus.

Nach Angaben der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg führen die deutschen Staatsanwaltschaften insgesamt noch 14 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in Konzentrationslagern.

Offen seien drei Verfahren zu Buchenwald bei der Staatsanwaltschaft Erfurt und acht zu Sachsenhausen bei der Anklagebehörde in Neuruppin. Zudem beschäftige das Lager Mauthausen mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin. Ferner ermittelt die Staatsanwaltschaft Itzehoe gegen eine ehemalige Schreibkraft im KZ Stutthof.

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