Aufarbeitung von Verbrechen des Nationalsozialismus:„Gefühllose Gesinnung“

Lesezeit: 3 Min.

Ein Ort des Verbrechens: Das ehemalige KZ Stutthof bei Danzig. (Foto: imago)

Der Bundesgerichtshof verhandelt über den Fall einer Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof, sie muss sich unter anderem wegen zehntausendfacher Beihilfe zum Mord verantworten. Überlebende setzen in den Prozess große Hoffnungen.

Von Johannes Bauer, Leipzig

Die Dringlichkeit ist sofort greifbar. „Frau Vorsitzende, Herr Mandelbaum ist gestorben“, sagt sein Anwalt über einen der KZ-Überlebenden, der bis vor Kurzem noch als Nebenkläger in diesem Prozess aufgetreten ist. Im Prozess geht es um eine mögliche Schuld von Irmgard F., die für ihre Tätigkeit als Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof vom Landgericht Itzehoe Ende 2022 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war – wegen Beihilfe zum Mord in 10 505 Fällen und zu fünf Mordversuchen. Gegen das Urteil ging die 99-Jährige in Revision, über die nun am Mittwoch der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig verhandelt.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungNationalsozialismus
:Es ist gut, dass die 99-jährige KZ-Sekretärin jetzt noch vor Gericht steht

Kommentar von Ronen Steinke

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: