KZ Neuengamme:Ex-Wachmann darf abgeschoben werden

Ein in den USA lebender Deutscher, der 1945 Wachmann in einem Konzentrationslager war, darf abgeschoben werden. Eine Berufungsinstanz für Einwanderungsfragen habe dessen Einwand gegen eine im Februar richterlich angeordnete Abschiebung abgelehnt, erklärte das US-Justizministerium am Donnerstag (Ortszeit). Der 1925 geborene Friedrich Karl B. hat laut US-Justiz gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme Häftlinge bewacht zu haben. In den Außenlagern Versen und Dalum nahe dem niedersächsischen Meppen und in Todesmärschen nach deren Auflösung waren nach Erkenntnissen der KZ-Gedenkstätte Neuengamme Hunderte Häftlinge ums Leben gekommen.

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