"Hinreichender Tatverdacht" gegen die 91-Jährige
Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 260 000 Fällen ist eine ehemalige SS-Helferin vor dem Landgericht Kiel angeklagt. Die heute 91 Jahre alte Frau soll in ihrer Funktion als Funkerin der Kommandantur des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von April bis Juli 1944 bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden geholfen haben.
Damals waren viele ungarische Juden mit der Eisenbahn in das Lager nahe Krakau gebracht und unmittelbar nach der Ankunft vergast worden ( hier ein Zeitzeugenbericht). Es gebe einen hinreichenden Tatverdacht gegen die nun angeklagte deutsche Staatsangehörige, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein in Schleswig mit.
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Zum weiteren persönlichen Hintergrund der Frau wollte sich die Anklagebehörde nicht äußern. Auch zu der Frage, wo und seit wann die Frau in Schleswig-Holstein lebt, schwieg sie.
Für die Tat sei die Jugendkammer des Landgerichts Kiel zuständig, da die Frau zur Tatzeit heranwachsend gewesen sei, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Heinz Döllel. Jetzt müsse die zuständige Kammer das Material sichten und entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird, sagte Döllel. Er rechnet mit einer Entscheidung darüber für das kommende Jahr.
Schriftliche Urteilsbegründung des Gröningsprozesses
Mitte Juli hatte das Landgericht in Lüneburg den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning (94) wegen seines Einsatzes in Auschwitz wegen Beihilfe zum Massenmord zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Mittlerweile liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Wie das Gericht am Montag mitteilte, haben Verteidigung und Nebenklagevertreter, die Revision eingelegt hatten, nun einen Monat Zeit zur Begründung.
Gröning hatte im Prozess gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. Dies brachte ihm später den Beinamen "Buchhalter von Auschwitz" ein. In seiner Aussage räumte er eine moralische Mitschuld am Völkermord an den europäischen Juden ein.