Betriebe sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit beantragen können. Das hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen. Demnach sollen die pandemiebedingten Sonderregeln um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden. Sonst wären diese am 31. März ausgelaufen. Demnach soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. "Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen", heißt es im Entwurf des Bundesarbeitsministeriums. Zu den Sonderbedingungen gehören etwa die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und auch die Regel, wonach der Verdienst aus Minijobs nicht angerechnet wird. Der erleichterte Zugang betrifft insbesondere die Bedingung, dass für den Bezug von Kurzarbeitergeld mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen - und nicht wie vor der Pandemie mindestens ein Drittel.
KurzarbeitRegeln verlängert
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