Coronavirus:So viele Kurzarbeiter wie noch nie

Corona und Kurzarbeit: Was gilt jetzt für Arbeitnehmer?

Das Coronavirus legt die Wirtschaft lahm, viele Menschen müssen in Kurzarbeit.

(Foto: Jens Schierenbeck/dpa)
  • Wegen der Coronavirus-Epidemie rechnet die Bundesregierung mit 2,35 Millionen Kurzarbeitern - das wären mehr als jemals zuvor.
  • In Kurzarbeit verdienen Arbeitnehmer weniger Geld. Zusätzlich können viele Eltern nicht mehr arbeiten, weil die Kita zu hat. Soloselbständige stehen vor dem Nichts.
  • Die Regierung schnürt deshalb zusammen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften große Hilfspakete, damit der Arbeitsmarkt nicht zusammenbricht. Noch aber gibt es nicht für alle Fragen eine Lösung.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Je länger die Coronakrise andauert, desto drängender stellt sich für viele Arbeitnehmer, Kleinstunternehmer und Selbständige die Frage, wie sie das alles wirtschaftlich überstehen sollen.

Das Bundesarbeitsministerium verweist in diesen Tagen vor allem auf ein Instrument: die Kurzarbeit, für die mittlerweile wieder die gelockerten Bedingungen aus der Finanzkrise gelten. Unternehmen können ihre Mitarbeiter schon dann in Kurzarbeit schicken, wenn der Arbeitsausfall nur zehn Prozent der Belegschaft betrifft.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt dann 60 Prozent des ausgefallenen Lohns, für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent. Auch die Sozialabgaben, die auf den ausgefallenen Lohn fällig wären, übernimmt die Arbeitslosenversicherung. Bestreiten kann sie all das mit ihren hohen Reserven von 26 Milliarden Euro.

In der Finanz- und Wirtschaftskrise gab es 1,4 Millionen Kurzarbeiter

Die wird sie vermutlich auch brauchen, denn die Bundesregierung rechnet mit 2,35 Millionen Kurzarbeitern. Das geht aus der neuen "Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit" hervor, die der SZ vorliegt und die das Kabinett am Montag verabschieden soll.

Die bislang höchste Zahl an Kurzarbeitern gab es in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 mit 1,4 Millionen Fällen. Mit der neuen Verordnung will die Regierung in die Tat umsetzen, wofür sie und der Bundestag vergangene Woche im Eilverfahren die gesetzgeberischen Voraussetzungen geschaffen hatten: dass die gelockerten Regeln schnell in Kraft gesetzt werden können.

Laut Verordnung geht die Regierung von 2,15 Millionen Kurzarbeitern aus, die das sogenannte konjunkturelle Kurzarbeitergeld bekommen werden, dazu kommt im Dezember in 200.000 Fällen das Saison-Kurzarbeitergeld. Für die Bundesagentur für Arbeit entstünden 10,05 Milliarden Euro an Mehrkosten; 5,99 Milliarden für die Erstattung der Sozialbeiträge und 4,06 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld an sich.

Das Problem aus Arbeitnehmersicht: Mit 60 Prozent ihres normalen Gehalts geraten Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen schnell an ihre Grenzen. Eine Übersicht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass es zwar in einigen Unternehmen und Branchen tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gibt. Je nach Tarifvertrag kommen die Beschäftigten dann auf 75 bis 97 Prozent ihres Nettogehalts. Es ist aber nur eine Minderheit, die in den Genuss solcher Regeln kommt.

"Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld", sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Weil gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kämen, schlägt er eine "generelle Aufstockung des Kurzarbeitergeldes" vor. Er verwies auf eine neu getroffene Vereinbarung von Gewerkschaften und Arbeitgebern in Österreich, wo das Kurzarbeitergeld gestaffelt nach Einkommenshöhe gezahlt wird, bis hin zu 90 Prozent des Nettogehalts für Beschäftigte, die brutto weniger als 1700 Euro verdienen.

Am Mittwoch trafen sich deshalb die Spitzen von Arbeitgebern und Gewerkschaften mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Vor allem um zwei Dinge ging es bei dem Treffen: Wie lässt sich die Lücke beim Kurzarbeitergeld schließen? Und was passiert mit Eltern, die nicht mehr arbeiten gehen können, weil sie wegen der geschlossenen Schulen und Kitas zu Hause ihre Kinder betreuen müssen? Bislang haben sie nur kurze Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Die zweite Frage entpuppte sich als die etwas weniger vertrackte. "Entgeltsichernder Maßnahmen" soll es für betroffene Eltern geben, so das Ergebnis der Gespräche. Heil kündigte einen Gesetzentwurf an, den das Kabinett schon am Montag beschließen soll. Geplant sei, dass die Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen, "und sich einen großen Teil der Lohnfortzahlung vom Staat zurückholen können", sagte Heil. Die gesetzgeberischen Details sollen in diesen Tagen geklärt werde.

Keine Einigung gab es dagegen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte nach dem Treffen: "Die Lösung ist noch nicht auf dem Tisch." Er zeigte sich aber verhandlungsbereit. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, sagte: "Wir werden an Lösungen arbeiten, wie wir die Einkommenslücken möglichst minimieren."

Das Problem ist: Für Unternehmen ist Kurzarbeit eine Liquiditätshilfe, sie senken dadurch ihre Kosten. Müssten die Unternehmen das Kurzarbeitergeld nun aber flächendeckend aufstocken, wäre die Entlastung deutlich geringer. "Kurzarbeit ist ein System, um ganz bewusst die Mitarbeiter im Unternehmen zu halten", sagte Kramer. Die Alternative sei nicht, das komplette Gehalt zu zahlen, sondern die Mitarbeiter zu entlassen. Auseinandergegangen sind die Gesprächspartner am Mittwoch mit der Versprechen, weiter nach Lösungen zu suchen. "Wir suchen nach tarifvertraglichen Möglichkeiten, nach Ausgestaltungen, um weitere Lohnlücken abzumildern", sagte Heil.

Der Arbeitsminister betonte zudem, dass es für Beschäftigte in Kurzarbeit, die ohnehin schon sehr wenig verdienen und jetzt erst recht kaum über die Runden kommen, ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung geschaffen werden soll, etwa für aufstockende Sozialleistungen. Auch für Soloselbständige, denen die Einnahmen wegbrechen, hat Heil diese Variante schon ins Spiel gebracht.

Am Donnerstag wurde zudem bekannt, dass die Bundesregierung für Millionen von Solo-Selbstständigen und andere Kleinstfirmen ein Hilfspaket von mehr als 40 Milliarden schnüren will, in Form von Zuschüssen und Darlehen. Federführend ist das Bundesfinanzministerium. Auch dieses Paket soll am Montag vom Kabinett beschlossen werden.

In einer Videobotschaft sagte Heil kürzlich: "Wir wollen, dass keiner seine Existenz verliert, deshalb werden wir Maßnahmen in Kraft setzen, die das gewährleisten."

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