Am Mittwoch dieser Woche verhandelt die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die gegen die Bundesrepublik gerichtete Beschwerde des Vaters zweier Kinder, acht und zwölf Jahre alt, die am 4. September 2009 bei einem Luftangriff bei Kundus in Afghanistan getötet wurden. Der Angriff wurde vom Bundeswehr-Obersten Klein befohlen und von zwei Flugzeugen der US-Luftwaffe ausgeführt.
Kundus:Luftangriff auf die Menschenrechte
Ein ausgebranntes Tankfahrzeug in der Nähe von Kundus.
(Foto: Jawed Kargar/dpa)Im September 2009 befiehlt ein deutscher Oberst, Bomben bei Kundus abzuwerfen. Nun kommt der Fall in Straßburg vor Gericht. Für die deutsche Justiz wird es ein peinlicher Prozess.
Gastbeitrag von Michael Bothe