Kulturpolitik - Stuttgart:Axtköpfe kehren in die Ukraine zurück: Kulturgutschutz

Baden-Württemberg
Ein in Kisten verpacktes Kunstwerk. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die ersten im Rahmen des Kulturgutschutzgesetzes in Baden-Württemberg sichergestellten nationalen Kulturgüter kehren in ihre Heimat zurück: Vier prähistorische Axtköpfe aus der Ukraine befinden sich schon im Auswärtigen Amt. Von Berlin aus sollen sie in Kürze an ihr Ursprungsland übergeben werden. Das Wissenschaftsministerium hat laut einer Antwort auf eine FDP-Anfrage seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2016 sieben Kulturgüter sichergestellt. Insgesamt wurden 71 Einzelobjekte, darunter 56 mittelalterliche Münzen unklarerer Herkunft, vom Zoll eingezogen und dort oder beim Landeskriminalamt vorläufig in Verwahrung genommen.

Grund: Es besteht der Verdacht, dass sie rechtswidrig entweder als nationales Kulturgut eines anderen Staates, aus dem Irak oder Syrien oder aus Regionen mit bewaffneten Konflikten eingeführt werden sollten. Außerdem fehlten vollständige Nachweise der Rechtmäßigkeit der Ausfuhr aus den Herkunftsstaaten. Zu den Kulturgegenständen gehören auch Münzen und Figurinen aus dem Libanon, eine Figur aus Myanmar sowie eine Schale aus Zypern; diese und die 56 Münzen gehen an diejenigen zurück, die sie nach Deutschland importieren wollten. Eine Buddha-Statur aus China und eine Figur aus Ägypten bleiben vorerst sichergestellt.

Zwei Mitarbeiter des Ministeriums widmen sich der Materie mit Teilen ihrer Arbeitszeit.

Das seit dem 6. August 2016 geltende Kulturgutschutzgesetz soll national wertvolles Kulturgut, aber auch solche Kulturgüter, die von anderen Staaten als national wertvoll angesehen werden, vor der Ausfuhr schützen.

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