Kükentöten:Ein Hühnerleben

Das Bundesverwaltungsgericht wird dem Tierwohl nicht gerecht.

Von Jan Heidtmann

Wenn es mal nicht gut läuft mit dem eigenen Dasein, wird gerne vom Hundeleben gesprochen. Genauso gut könnte man von einem Hühnerleben sprechen - erst 1999 beendete ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts den jämmerlichen Zustand, dass Hennen in Legebatterien auf kleinstem Raum eingepfercht werden konnten. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht zum millionenfachen Töten männlicher Küken entschieden. Das Ergebnis: Das Hühnerleben bleibt bis auf Weiteres ein trauriges.

Bemerkenswert ist das Urteil trotzdem, betonen die Richter doch, die wirtschaftlichen Interessen der Brüterei-Besitzer seien kein "vernünftiger Grund". Der aber ist nach dem Gesetz Voraussetzung, um den Tierschutz aushebeln zu können. Gleichzeitig gewähren sie den Brütereien eine unbestimmte Frist, so lange, bis Verfahren zur Frühbestimmung des Geschlechts serienreif sind. Das mag vernünftig gegenüber den Hühnerzüchtern sein - mit Tierschutz hat es nur wenig zu tun.

Wenn es wirklich um das Tierwohl gehen sollte, ist das Zweinutzungshuhn die einzig ehrliche Lösung, also eine Hühnerrasse, die zur Eier- wie zur Fleischerzeugung taugt. Es wäre ein Rückschritt, der in Wahrheit Fortschritt ist. Denn es würde zeigen: Der Gesellschaft ist Tierschutz wichtiger, als ein paar Cent an der Supermarktkasse zu sparen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: