Kritik an geplantem Patientenrechte-Gesetz:Opposition stichelt gegen "Trostpflaster" für Patienten

Die Opposition hält das von der Bundesregierung geplante Patientenrechte-Gesetz für eine Mogelpackung. SPD-Experte Lauterbach sagt, es sei falsch, dass nur bei schweren Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen solle. Die CDU warnt davor, das Verhältnis zwischen Arzt und Patient zu belasten.

Thomas Öchsner

Die Opposition im Bundestag hat das von der Bundesregierung geplante Patientenrechte-Gesetz scharf kritisiert. "Das ist eine klassische Mogelpackung der FDP, weil sich nicht viel ändert", sagte Karl Lauterbach, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, der Süddeutschen Zeitung. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatten am Wochenende in der SZ ihren gemeinsamen Gesetzesentwurf in einem Interview vorgestellt.

SPD-Gesundheitsfachmann Karl Lauterbach

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach will die Rechte der Patienten stärken.

(Foto: dpa)

Der SPD-Gesundheitsexperte hält es für falsch, dass nur bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen solle. Das seien "nur ganz wenige Fälle", bei denen schon jetzt vor Gericht der Arzt beweisen müsse, dass er keine Fehler gemacht habe. Lauterbach wies darauf hin, dass es auch in Zukunft keinen Anspruch auf einen Patientenbrief geben werde. Nur aber wenn ein Arzt den Patienten in verständlicher Form schriftlich erläutere, was er etwa bei einer Hüftoperation getan habe, könnten diese in der Regel erst verstehen, was geschehen und ob eine Klage angebracht sei.

Der Abgeordnete sprach sich außerdem für einen Fonds aus, der für erstrittenen Schadensersatz und möglicherweise auch für Anwaltskosten der Patienten aufkomme. Ohne einen solchen vor allem von den Krankenkassen finanzierten Fonds seien die Ärzte gezwungen, jeden Fehler zu verschweigen und abzustreiten, schon allein deshalb, weil ihre Versicherung es verlange, sagte Lauterbach.

Nach den Plänen der beiden FDP-Minister sollen Krankenkassen ihre 70 Millionen Mitglieder künftig beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen - etwa mit Gutachten. Ärzte und Kliniken sollen verpflichtet werden, stärker als bisher Behandlungsfehler oder Beinahe-Fehler zu dokumentieren. Wichtige Rechte des Patienten werden künftig im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Bislang sind sie in zahlreichen Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Der Gesetzesentwurf wird am Montag an Länder und Verbände geschickt.

Andere Oppositionsparteien zeigten sich ebenfalls enttäuscht: "Das ist ein Trostpflaster für Patienten", sagte Maria Klein-Schmeink, Sprecherin der Grünen für Patientenrechte. Nach wie vor müssten Patienten bei fast allen Behandlungsfehlern den Nachweis führen, dass diese Ärzte verursacht haben. Dies sei aber für Laien äußerst schwierig, kritisierte sie. Mit dem Gesetz werde lediglich "geltendes Recht in verfasstes Recht überführt".

Die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler warf der Koalition vor, bei der überfälligen Stärkung der Patientenrechte viel zu kurz zu springen. "Ärzte und Leistungsanbieter bleiben praktisch ungeschoren, wenn die Lasten beim Gesundheitspfusch nun auf die gesetzlichen Kassen verschoben werden. Das ist weiße Salbe, die den Patienten nicht weiterhilft."

Kassen begrüßen den Gesetzentwurf

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn verteidigte den Entwurf: Ein solches Gesetz müsse die Patientenrechte verbessern, ohne das Verhältnis zwischen Arzt und Patient zu belasten. Dieser Spagat sei gut gelungen. Ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung sagte: Langwierige Rechtsstreitereien und Verfahrenstricks zu Lasten von geschädigten Patienten müssten ein Ende haben. Er zeigte sich optimistisch, dass es mit Hilfe des Gesetzes gelingt, "die Position der Patienten zu stärken".

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