Kritik am Ehegattensplitting:Anstiftung zur Altersarmut

Paar für Hochzeitstorte

Das Ehegattensplitting privilegiert Alleinverdienerehen - und unterstützt so de facto die Altersarmut von Frauen.

(Foto: dpa)

Statt konsequent die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, gibt der Staat Milliarden für das Ehegattensplitting aus. Alleinverdiener-Ehen werden dadurch privilegiert. Das ist verfassungswidrig und wirkt sozialpolitisch verheerend.

Ein Gastbeitrag von Frauke Brosius-Gersdorf

Die Politik lässt sich nicht lumpen. Sie fördert Ehen und Familien mit 200 Milliarden Euro pro Jahr. Doch was kommt dabei heraus? Deutschland gehört mit einer Geburtenrate von etwa 1,4 Kindern je Frau zu den geburtenschwächsten Ländern der Welt.

Die Wunschkinderzahl junger Paare liegt deutlich höher. Gleichzeitig rangiert Deutschland bei dem Umfang der Erwerbsbeteiligung der Frauen in der OECD ganz hinten. Ein Grund ist, dass sich Familie und Beruf für Frauen entgegen ihren Wünschen nur unzureichend vereinbaren lassen.

Schuld daran ist auch die Ehe- und Familienpolitik. Die Politik fördert Ehen und Familien nach dem Gießkannenprinzip durch konzeptionslose und widersprüchliche Maßnahmen, statt gezielt auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinzuwirken. Das wird nicht nur den gesellschaftlichen Veränderungen und Wünschen junger Paare, sondern auch dem Grundgesetz nicht gerecht.

Dass der Staat Ehen und Familien fördert, ist Ausdruck seiner verfassungsrechtlichen Pflicht. Der Grund dafür sind die gemeinwohlsichernden Leistungen, die Eheleute - ebenso wie eingetragene Lebenspartner - erbringen, weil sie wechselseitig Verantwortung füreinander übernehmen, und Eltern, weil sie Kinder pflegen und erziehen.

Bei der Entscheidung über Art und Umfang der Förderung steht dem Staat ein weiter Spielraum zu. Doch darf er einzelne Ehe- und Familienmodelle grundsätzlich nicht gegenüber anderen privilegieren. Eine solche Privilegierung ist nur erlaubt und geboten, wenn einer Ehe- oder Familienform strukturelle Hindernisse entgegenstehen.

Finanzielle Negativanreize der Familienpolitik

Solche Hindernisse bestehen wegen der unzureichenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Doppelverdienerfamilie. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf durch gleichstellungsorientierte Maßnahmen abzubauen.

Die Politik hat mit dem zum 1. August eingeführten Anspruch auf einen Kitaplatz vom ersten Lebensjahr an einen richtigen Schritt hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf unternommen. Damit Frauen tatsächlich gleiche Chancen im Beruf haben und sich für Kinder entscheiden, muss der Anspruch auf eine Ganztagsschule folgen.

Finanzielle Negativanreize für die Verbindung von Familie und Beruf setzt die Regierung, indem sie an dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung für nicht oder geringfügig erwerbstätige Ehegatten in der Pflege- und Krankenversicherung festhält.

Das Ehegattensplitting lässt sie sich 20 Milliarden Euro, die Ehegattenmitversicherung 13 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Beide Maßnahmen begünstigen Alleinverdiener und benachteiligen doppelt erwerbstätige Ehepartner. Beim Ehegattensplitting werden die Einkünfte der Partner erst zusammengerechnet, dann halbiert und je hälftig versteuert. Es wird also nicht ein hohes Einkommen, sondern es werden zwei (fiktive) niedrige Einkommen versteuert.

Weil die Besteuerung progressiv ist, profitieren die Eheleute doppelt von geringeren Steuersätzen im unteren Einkommensbereich. Je größer die Einkommensunterschiede sind, desto höher ist der finanzielle Vorteil. Bei Doppelverdienern ohne Einkommensdifferenz entfällt der Effekt des Splittings.

Sozialpolitisch verheerend

Diese Privilegierung ist nicht zu rechtfertigen. Alleinverdiener sorgen nicht besser füreinander als Doppelverdiener. Der Verzicht auf ein Einkommen ist kein unfrei-williges, strukturelles Hindernis für Alleinverdienerehen, welches der Staat durch steuerliche Vorteile beseitigen dürfte. Mit dem gleichen Argument müsste auch ein freiwillig gewählter doppelter Einkommensverlust ausgeglichen werden.

Das Ehegattensplitting und die Mitversicherung entfalten zugleich Negativanreize für die Erwerbstätigkeit der Frauen. Sie wirken wie Einkommensersatzleistungen, die den Berufsausstieg von Frauen fördern. Im Fall einer Scheidung stehen Frauen seit der Unterhaltsrechtsreform oft unversorgt da. Überspitzt formuliert, lässt sich die Ehe- und Familienpolitik als "Anstiftung zur Altersarmut" sehen. Der Staat fördert nicht die Erwerbskarriere, sondern die "Hartz-IV-Karriere" von Frauen.

Verfassungswidrig und sozialpolitisch verheerend ist auch das zum 1. August eingeführte Betreuungsgeld. Seine Beschränkung auf Eltern, die ihr Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreuen lassen, ist nicht zu rechtfertigen. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen oder in einer privat-gewerblichen Einrichtung, von Großeltern oder Freunden betreuen lassen, haben nicht durchgängig größere kindbezogene Lasten und erbringen nicht mehr oder bessere Pflege- und Erziehungsleistungen als Eltern, die eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen.

Zudem fördert die Regierung auch mit dem Betreuungsgeld die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf. Obwohl das Betreuungsgeld mit nun 100 Euro und von 1. August 2014 an mit 150 Euro pro Monat eher gering ausfällt und auch Eltern zugutekommt, die berufstätig sind, wirkt es für Mütter mit niedrigem Einkommen wie eine Einkommensersatzleistung, die den Berufsausstieg fördert.

Nicht mehr Geld, sondern besser eingesetztes Geld

Eine den gesellschaftlichen Veränderungen und dem Grundgesetz angemessene Ehe- und Familienpolitik erfordert nicht mehr Geld, sondern dass es anders eingesetzt wird. An die Stelle der aktuellen Förderpolitik muss eine Politik treten, in deren Mittelpunkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht, sodass alle Ehen und Familien echte Wahlfreiheit bei der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe haben.

Hierfür muss die Politik erstens einen Anspruch auf Ganztagsschule einführen.

Zweitens muss sie die negativen Anreize für die Verbindung von Familie und Beruf beseitigen. Das Ehegattensplitting, die Mitversicherung und das Betreuungsgeld müssen aufgehoben und durch diskriminierungsfreie, gleichstellungsorientierte Maßnahmen ersetzt werden.

Drittens sollte der Staat auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinwirken - etwa durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen, die die doppelte Erwerbstätigkeit fördern.

Bleibt der Staat seiner bisherigen Linie treu, wird Deutschland - trotz der milliardenschweren Ehe- und Familienförderung - wohl auch in Zukunft zu den kinderärmsten Ländern gehören und bei der Frauenerwerbstätigkeit einen Verliererplatz einnehmen.

Dass dies nicht nur die Rechte und Chancen der betroffenen Paare und Frauen beschneidet, sondern angesichts des demografischen Wandels auch verheerende Konsequenzen für das Arbeitskräfteangebot, die Wirtschaft und die Sozialversicherungssysteme hat, liegt auf der Hand.

Frauke Brosius-Gersdorf, 42, ist Professorin für Öffentliches Recht in Hannover. In ihrer Habilitation untersuchte sie den Zusammenhang von Geburtenrate und Familienförderung.

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