Um 20.30 Uhr am Freitagabend war es soweit. Nach "intensiven Verhandlungen", sagte Jeroen Dijsselbloem, Vorsitzender der Euro-Gruppe, habe sich Griechenland mit den Finanzministern von 18 Euro-Ländern grundsätzlich auf eine Verlängerung des laufenden Rettungsprogramms um vier Monate bis 30. Juni 2015 geeinigt. Die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF), die zu den Kreditgebern des dramatisch verschuldeten und auf weitere finanzielle Hilfe angewiesenen Landes gehören, stimmten der Vereinbarung zu.
Bevor die Vereinbarung umgesetzt wird, muss die Regierung von Premierminister Alexis Tsipras eine Liste mit den Reformen vorlegen, die sie während der Verlängerung umsetzen will. Diese Reformen basieren auf den Verpflichtungen des bisherigen Rettungsprogramms. Die Regierung hat aber die Flexibilität zugestanden bekommen, die Reformen auszutauschen, soweit sie in Summe die Verpflichtungen und Haushaltsziele erfüllen.
Zeit für ein mögliches drittes Rettungsprogramm
Die Liste muss am Montagabend vorliegen, dann werden die Experten der Kreditgeber von IWF, EZB und Euro-Ländern die Maßnahmen prüfen, ob sie geeignet sind, die Verpflichtungen zu erfüllen. Vorausgesetzt, die Institutionen halten sie für geeignet, wird die Verlängerung formal bestätigt - und den nationalen Parlamenten zugeleitet, die darüber abstimmen müssen. Die Verlängerung muss bis zum 28. Februar erfolgt sein. An diesem Tag läuft das Rettungsprogramm bisher aus. Auch der Bundestag muss zustimmen.
Das Ziel der Verlängerung sei der "erfolgreiche Abschluss" des ursprünglich 2012 vereinbarten Rettungsprogramms, wobei die neu vereinbarte Flexibilität bei den Reformen angerechnet wird. Zudem soll Zeit gewonnen werden, um eine mögliche Anschlussvereinbarung, also ein drittes Rettungsprogramm, zu vereinbaren.
Nur wenn das Programm erfolgreich abgeschlossen wird, soll Athen die noch verbliebenen finanziellen Hilfen erhalten. Dazu zählen eine Kreditrate in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF, die Gewinne der EZB aus dem Verkauf griechischer Staatsanleihen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro sowie die noch im hellenischen Bankenfonds geblockten Gelder in Höhe von 10,9 Milliarden Euro. Dieses Geld darf jedoch nur zur Rekapitalisierung der Banken - und nicht für die Staatskasse verwendet werden.