Ungarn:Verfassungsgericht kippt Teile der Wahlrechtsreform

Das ungarische Verfassungsgericht hat die neue Wählerregistrierung aufgehoben und damit Ministerpräsident Orbán eine Niederlage beigebracht.

Das ungarische Verfassungsgericht hat Teile der umstrittenen Wahlrechtsreform verworfen. Die umstrittene neue Wählerregistrierung ist damit aufgehoben. Die Vorschrift, dass sich Bürger bis maximal zwei Wochen vor den Wahlen am Gemeindeamt anmelden müssen, sei verfassungswidrig, stellten die Richter fest.

"Die Registrierungspflicht schränkt das Wahlrecht auf unbegründete Weise ein", befanden sie auf ihrer öffentlichen Sitzung in Budapest. Der ungarische Präsident Janos Ader hatte den höchsten Richtern im Dezember die Reform zur Überprüfung vorgelegt und Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit geäußert.

Die Gerichtsentscheidung ist eine Niederlage für Ministerpräsident Viktor Orbán. Mit der Zweidrittelmehrheit seiner Fidesz-Partei hatte das Parlament im November 2012 die Wahlrechtsänderungen beschlossen. Die Opposition warf Orbán vor, mit der Neuregelung das Wahlverhalten beeinflussen zu wollen, um die nächste Parlamentswahl 2014 zu seinen Gunsten zu entscheiden. Damit würden unentschlossene Wähler davon abgehalten, gegen die Regierung zu stimmen.

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