So wie Amazon die traditionellen Buchhändler sterben lässt, so pflügt der digitale Wandel auch das Drogengeschäft um. Käufer und Verkäufer finden auf Darknet-Plattformen zueinander, dort liegt die Ware aus: "Nicht umsonst hat diese tolle Sorte den 1. Platz in der Kategorie 'Best Hybrid' beim Medical Cannabis Cup 2013 in Los Angeles erreicht", wirbt ein Marihuana-Händler in seinem Online-Shop. Der Nutzer klickt auf die gewünschte Menge, rein in den Warenkorb, bezahlt wird am Ausgang per Bitcoin. So ähnlich verlagern sich auch andere, dunklere Geschäfte: Waffen, gefälschte Pässe - statt an schummrigen Ecken wird öfter im Netz gekauft.
Eine Horrornachricht ist das nicht unbedingt. Die Leute koksen unterm Strich deshalb nicht mehr. Sie kaufen auch nicht mehr Pistolen als früher. Ein Horror ist aber, wie leicht sich Ermittlungsbehörden mancherorts abhängen lassen von diesem technischen Wandel. Gute Ausnahmen gibt es: Die Zentralstelle für IT-Kriminalität (ZIT) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, die gerade die weltweit zweitgrößte kriminelle Plattform "Wall Street Market" zerschlagen hat, ist einer von wenigen Leuchttürmen in Deutschland. Bei zu vielen Staatsanwaltschaften und Polizeien ist noch von "EDV" die Rede und von Zuständigkeiten, die am Ortsschild enden.
Nötig wäre vielmehr Mut, sich im Netz umzutun. Befugnisse sind da, Ermittler können im Darknet genauso auf Streife gehen wie in dunklen Parks; dann bleibt auch der Erfolg nicht aus, wie jetzt der Schlag der ZIT zeigt.