Kriegsverbrechen:Kampf der Kultur

Die Zerstörung von Kulturgütern muss bestraft werden.

Von Andrian Kreye

Ein Verfahren am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag könnte den lange überfälligen Präzedenzfall liefern, dass die Auslöschung der Vergangenheit eines Volkes ein Kriegsverbrechen sein kann. Es ist das erste Mal, dass der Internationale Strafgerichtshof die Zerstörung von Kulturgut zum Hauptanklagepunkt erhebt. Das macht den Fall so wichtig.

Das Verfahren wurde gegen einen hochrangigen Milizionär der Terrorgruppe Ansar Dine eingeleitet. Diese Verbündeten der al-Qaida im Maghreb hatten 2012 im Norden Malis die Stadt Timbuktu besetzt. Ahmad al-Faqi al-Mahdi soll damals die Zerstörung von neun historischen Grabstätten und einer Moschee angeordnet haben, die seine Truppen dann mit Spitzhacken attackierten.

Nun gibt es nicht nur eine ethische Debatte, ob das denn als Kriegsverbrechen gewertet werden sollte. Der Tatbestand des "kulturellen Genozids" ist schon lange ein völkerrechtlich umstrittenes Thema. Der polnische Jurist Raphael Lemkin hatte den kulturellen Völkermord schon 1944 aufgebracht. Als er dann 1948 die Völkermordkonvention für die Vereinten Nationen aufsetzte, wurde der Begriff aus der endgültigen Fassung gestrichen. Auch aus den Entwürfen der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker von 2007 wurde er getilgt . Das war ein Fehler. Denn ohne seine Vergangenheit kann kein Volk seine Zukunft gestalten.

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