Süddeutsche Zeitung

Kriegsverbrechen in Auschwitz:30 ehemalige KZ-Aufseher sollen angeklagt werden

Der Vorwurf lautet Beihilfe zum Mord im KZ Auschwitz: Die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen will 30 Ermittlungsverfahren an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben, die dann eine Anklage prüfen sollen.

In Deutschland werden 30 neue Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher eröffnet. Dabei geht es um Aufseher des früheren Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, wie der Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, Kurt Schrimm, in Ludwigsburg sagte. Die NS-Fahndungsstelle will nach ihren Vorermittlungen die Verfahren an Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland abgeben.

Den Betroffenen im Alter von bis zu 97 Jahren werde Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Ob und in wie vielen Fällen Anklage erhoben werden kann, ist demnach offen. Schrimm verwies darauf, dass seine Behörde keine Kenntnisse über den Gesundheitszustand der mutmaßlichen Täter habe. Er warnte vor überzogenen Erwartungen. "Es kann sein, dass einige wenige übrigbleiben."

In Baden-Württemberg liegen demnach sechs Fälle vor, die die Staatsanwaltschaft Stuttgart als Schwerpunktbehörde übernehmen wird. In Bayern gibt es sieben Fälle, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen je vier, in Sachsen-Anhalt und Hessen je zwei und in fünf weiteren Bundesländern je ein Ermittlungsverfahren.

Die Untersuchungen waren nach der Verurteilung des KZ-Aufsehers John Demjanjuk in Gang gekommen, weil seitdem die Beweislage anders bewertet wird (lesen Sie dazu ein Interview mit Kurt Schrimm). 2011 hatte das Landgericht München II Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen schuldig gesprochen. Das Urteil wurde aber nicht mehr rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Revision eingelegt. Demjanjuk starb jedoch, ehe es zu einer Revisionsverhandlung kam.

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Süddeutsche.de/dpa/AFP/mane/kjan
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