Ende der NS-Diktatur:Das ewige Räderwerk des Rechts

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Weiter, immer weiter: Das von 1902-1906 erbaute Kriminalgericht Moabit an der Turmstraße, Innenansicht der neobarocken Architektur. (Foto: N/A)

Wie verhielt sich die deutsche Justiz vor und nach dem Ende des NS-Staats? Benjamin Lahusen zeigt anhand bislang unausgewerteter Quellen, wie die Betroffenen die Normalität des Dritten Reiches oft nahezu geräuschlos in die neue Normalität des Friedens überführten. Die stilistisch brillante Arbeit zeigt einmal mehr überdeutlich: Es gab keine "Stunde null".

Von Knud von Harbou

Als ob es die zwölf Jahre Diktatur und den Zweiten Weltkrieg nicht gegeben hätte, entfaltete sich nach dem Zusammenbruch scheinbar unbeirrt das deutsche Recht. In der Lücke zwischen Altem und Neuem: ein Nichts. Man tat sich schwer mit einer Definition, schnell bürgerte sich der Begriff einer ominösen "Stunde null" im Sprachwortschatz ein. Ein genaueres Fragen nach diesem rätselhaften Zustand unterblieb, so auch die Beschäftigung der Juristen mit dem Fachbegriff "Justitium". Gemeint war der Stillstand der Rechtspflege, "ius stat".

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