Krankschreibungen:Präsenzpflicht in der Praxis

Wer eine Krankschreibung wegen einer Erkältung braucht, muss dafür ab jetzt wieder zum Arzt. Die Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen wegen der Corona-Krise ist zum 31. Mai ausgelaufen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte das bereits Mitte Mai beschlossen. Das Ende der Sonderregelung stehe im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen geführt habe, hieß es damals. Die befristete Ausnahmeregelung war in den vergangenen Monaten mehrmals verlängert worden, um Ansteckungsmöglichkeiten zu verringern und Arztpraxen zu entlasten. Der Deutsche Hausärzteverband hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern. Der Bundesausschuss verwies auf die Hygienekonzepte der Praxen.

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