Süddeutsche Zeitung

Krankschreibung:Gelber Schein nur in der Praxis

Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab kommender Woche wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ging, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Freitag. Für die Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist demnach vom kommenden Montag an wieder eine körperliche Untersuchung nötig. Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken erläuterte, die befristete Ausnahme diente angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern. Diese Dynamik habe zwischenzeitlich aber durch strikte Abstands- und Hygieneregeln, die auch in den Praxen beachtet werden, verlangsamt werden können. Die Behelfsregelung könne daher nun auslaufen.

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SZ vom 18.04.2020 / dpa
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