KrankenkassenKassenärzte-Chef regt Lockerung bei Krankschreibung an

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Zuviel bürokratischer Aufwand bei Krankschreibungen für den Arbeitgeber, findet der Chef der deutschen Kassenärzte.
Zuviel bürokratischer Aufwand bei Krankschreibungen für den Arbeitgeber, findet der Chef der deutschen Kassenärzte. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Arzt-Besuche: Der Chef der Kassenärzte findet, dass eine Krankschreibung frühestens ab dem vierten Tag nötig sein sollte. Das würde Millionen Euro sparen. Die Arbeitgeber lehnen den Vorschlag ab.

In der Debatte um mehr Effizienz und Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat Kassenärzte-Chef Andreas Gassen eine Lockerung bei Krankschreibungen gefordert. „Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären“, sagte Gassen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) laut Vorabbericht.

Er mahnte an, diese Ausnahme von der Regel aus dem Gesetz zu streichen. „Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines Formvordrucks“, sagte Gassen.Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte auch zur Debatte, die bisherige Frist von drei Tagen generell auf vier oder fünf Tage anzuheben.

„Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit“, argumentierte Gassen. Bei einer Ausweitung der Frist müsste die Krankschreibung, die offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) heißt, spätestens am fünften beziehungsweise sechsten Tag vorgelegt werden.

Die Arbeitgeber weisen die Überlegungen zurück. „Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur. Kampeter sagte weiter, es brauche eine stärkere Patientensteuerung. „Nur so kann unser Gesundheitswesen leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar bleiben.“ Der Vorschlag der KBV greife jedoch zu kurz.

Kostenentlastung von 100 Millionen Euro

Gesetzlich geregelt ist, dass ein Besuch beim Arzt und die Vorlage einer Krankschreibung erst dann erforderlich ist, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist. Laut Gassen werden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen. Entfielen diese, würde das Gesundheitswesen den Angaben zufolge um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise Kosten von 100 Millionen Euro entlastet.

Eine ähnliche Lockerung schlägt Gassen für die Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes vor. Hier sei die Krankschreibung der Kinderärztin oder des Kinderarztes sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, kritisierte er. „Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten, insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen, sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder deutlich entlastet werden.“

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