Gesundheitspolitik:Bundesregierung beschließt Krankenhausreform

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Gegen die geplante Krankenhausreform gibt es anhaltende Kritik unter anderem aus den Bundesländern. (Foto: Florian Peljak)

Das Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Er spricht von "einer Art Revolution" - doch der Widerstand ist weiter groß.

Die umstrittene Krankenhausreform hat die erste Hürde genommen. Das Bundeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch nach monatelangen Vorarbeiten. Mit der Reform will Lauterbach die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der Krankenhäuser in Deutschland grundlegend verändern. Für ihn ist die Reform nicht weniger als "eine Art Revolution" für das Netz der Kliniken. Gegen das Vorhaben gibt es allerdings auch anhaltende Kritik - etwa aus den Ländern und der Klinikbranche.

Mit der Krankenhausreform soll die Behandlungsqualität der Krankenhäuser verbessert werden, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen vorgewiesen werden müssen. Das dürfte die Zahl der Kliniken verringern. Im Entwurf von Lauterbach heißt es: Da viele Häuser bestimmte Leistungen nur selten vornehmen und so wenig Erfahrung haben, folgten daraus Qualitätsdefizite, die sich "negativ auf das Wohl der Patientinnen und Patienten auswirken können".

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Der Gesundheitsminister findet harte Worte für die Leistungen einiger Krankenhäuser und wirbt vehement für eine Spezialisierung. Um Öffentlichkeit und Bundesländer zu überzeugen, bemüht er sogar den Bruder des Kanzlers.

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Ändern soll sich mit der Reform unter anderem auch die Vergütung. Aktuell gibt es sogenannte Fallpauschalen, Kliniken bekommen pro Behandlungsfall einen pauschalen Betrag von der jeweiligen Krankenkasse. Künftig soll es dagegen einen festen Sockel von 60 Prozent der Vergütung allein dafür geben, dass Kliniken eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten - unabhängig von der Zahl der Fälle. Extra Zahlungen geben soll es unter anderem für Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensivmedizin und Notfallversorgung. Im Entwurf von Lauterbach heißt es: Bisher bestehe "der ökonomische Anreiz, möglichst viele Patientinnen und Patienten zu behandeln".

Die Länder befürchten, dass mit der Reform insbesondere in ländlichen Regionen zu viele Krankenhäuser geschlossen und bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten werden. Auch über die Finanzierung wird gestritten. Kurz vor der geplanten Verabschiedung warf Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) Lauterbach in der Augsburger Allgemeinen mehrfachen Wortbruch vor und drohte mit einer Blockade der Gesetzespläne im Bundesrat durch den Vermittlungsausschuss. "Die Länder halten sich eine Klage offen, das hängt vom weiteren Verhalten des Bundes ab", so Lucha.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert die geplante Reform und fordert eine Garantie für 200 Kliniken. Die Pläne, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am heutigen Mittwoch ins Kabinett bringt, beendeten nicht "die Überversorgung in Ballungszentren und die sich immer mehr zuspitzende Unterversorgung auf dem Land", kritisierte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in der Rheinischen Post.

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