Gesundheitspolitik:Viel Gegenwind für Lauterbach

Gesundheitspolitik: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

(Foto: IMAGO/M. Popow/IMAGO/Metodi Popow)

Der Bundesgesundheitsminister will die Kliniken neu organisieren - und dafür auch den Ländern Planungsvorgaben machen. Nun wird deutlich: So einfach wie er sich das vorgestellt hat, wird das nicht.

Von Angelika Slavik, Berlin

Als Bundesgesundheitsminister hat man angenehmere und weniger angenehme Termine. Der alljährliche Besuch bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) fällt wohl in die anstrengende Kategorie, denn die Krankenhauslobbyisten sind traditionell nicht besonders schüchtern, wenn es darum geht, ihre Wünsche und Beschwerden bei der Politik zu hinterlegen. Man kann also davon ausgehen, dass Karl Lauterbach (SPD) keinen entspannten Termin erwartet hatte, als er am Montag der DKG bei ihrem "Krankenhausgipfel" seine Aufwartung machte. Und doch muss das, was er dann zu hören bekam, für den Bundesgesundheitsminister eine üble Überraschung gewesen sein. Denn vor Ort waren auch Vertreter der Länder - und die kündigten massiven Widerstand gegen Lauterbachs geplante Krankenhausreform an.

So ließ etwa Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wissen, es sei entscheidend, dass die Hoheit über die Krankenhausplanung bei den Ländern bleibe. Sei das nicht der Fall, werde die Krankenhausreform nicht kommen. "Ich glaube nicht, dass das Ziel in Deutschland sein kann, dass die Krankenhäuser alle von Brandenburg bis nach Passau die gleiche Struktur haben", so Laumann. "Daran werden sich die in Berlin, egal wer es ist, gewöhnen müssen."

"Wir sind ja nicht die Erfüllungsgehilfen"

Lauterbachs Pläne sehen eigentlich eine deutschlandweite Vereinheitlichung der Krankenhauslandschaft vor. Sie basieren auf dem Entwurf einer Regierungskommission, der die Kliniken in verschiedene Leistungsstufen einteilen und fixe Qualitätsstandards festschreiben will.

Auch Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) äußerte sich kritisch. "Es kann nicht ein Axiom geben, dass der Bund festlegt: Ihr Länder habt eigentlich nur noch das auszuführen, was an Levelzuordnung und Leistungsgruppenzuordnung vorgegeben ist. Wir sind ja nicht die Erfüllungsgehilfen." Nonnemacher machte deutlich, die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung verteidigen zu wollen: "Wenn wir eine Planungshoheit haben, müssen wir die auch noch ausüben dürfen."

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(Foto: Leonhard Simon)

Eckpunkte für Gesetzesvorschlag im Sommer

Tatsächlich fällt die Krankenhausplanung in die Zuständigkeit der Länder - die Pläne von Lauterbachs Regierungskommission nahmen darauf zunächst keine Rücksicht. Allerdings sind die Länder in den Reformprozess eingebunden und Teil der Arbeitsgruppen, die bis zum Sommer Eckpunkte eines Gesetzesvorschlags für die Krankenhausreform erarbeiten sollen.

Lauterbach mühte sich in den vergangenen Monaten merklich um die Gunst der Länder, nachdem vor allem seine Alleingänge in der Corona-Politik zwischenzeitlich viel Unmut bei den Landesregierungen ausgelöst hatten. Bei der Krankenhausreform schien ihm das zunächst besser gelingen, mehrfach äußerten sich Landesvertreter positiv über den gemeinsamen Arbeitsprozess. Mittlerweile scheint sich die Stimmung allerdings gedreht zu haben.

Schon am Wochenende war bekannt geworden, dass drei unionsgeführte Länder - Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein - ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, das prüfen soll, ob Lauterbachs Reformpläne überhaupt verfassungsgemäß sind. Die Einschätzung von Ferdinand Wollenschläger, Rechtswissenschaftler an der Universität Augsburg, soll noch im Frühjahr vorliegen. Es könnte auch Klarheit zur Frage bringen, ob das Gesetz zur Krankenhausreform auch durch den Bundesrat, also die Ländervertretung, verabschiedet werden muss.

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