Krankenhausreform:Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit

Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.

Die Länder wollen wissen, ob durch die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Länder hineinregiert wird. Die Pläne der Koalition zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.

© SZ vom 13.03.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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